ALG II des Partners und WohngeldDer Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen

Dieser Artikel konnte länger nicht mehr aktualisiert worden, da die Zusammenhänge sehr komplex sind und die ursprüngliche Autorin dafür nicht mehr zur Verfügung steht. Da sich in allen Bereichen seither Veränderungen ergeben haben, so dass die Beispiele nicht einmal mehr als Anhaltspunkte sinnvoll sind, haben wir die Inhalte entfernt.
Grundsätzlich gilt jedenfalls, dass die folgenden Sozialleistungen – gerade in Bedarfsgemeinschaften und Familien – aufeinander Einfluss haben können und mehr von der einen Leistung u.U. weniger von der anderen bedeutet. Wobei es teilweise Freibeträge geben kann, deren Höhe aber auch prozentual sein kann. Ebenso kann man es sich in der Regel nicht einfach machen, indem man auf die anzurechnende Sozialleistung einfach verzichtet – sie kann möglicherweise trotzdem angerechnet werden! Und auch klar sollte sein: Wird gejobbt, hat dieses Einkommen ab gewissen Schwellen ebenfalls Einfluss.
Hier unsere Einzelartikel, die aber auf gegenseitige Anrechnung nur sehr begrenzt eingehen können:
- StudienprofilAKAD UniversityKindheitspädagogikBachelor of Arts (Fernstudium)
- StudienprofilInternational School of ManagementBetriebswirtschaft · Logistik ManagementBachelor of Science (dual)
- StudienprofilIU Duales StudiumTourismusmanagementBachelor of Arts (dual)
- StudienprofilIU myStudiumMediendesignBachelor of Arts
- StudienprofilHochschule BremerhavenBiotechnologie der Marinen RessourcenBachelor of Science
- StudienprofilIU Duales StudiumKindheitspädagogikBachelor of Arts (dual)
- StudienprofilAPOLLON Hochschule der GesundheitswirtschaftAngewandte PsychologieBachelor of Science (Fernstudium)
- StudienprofilHochschule AnsbachProduktionsmanagement Film und TVBachelor of Arts (Studium mit vertiefter Praxis)
- StudienprofilTechnische Akademie EsslingenMechatronikMaster of Engineering (berufsbegleitend)
- StudienprofilDIPLOMA HochschuleOsteopathieBachelor of Science
- StudienprofilHochschule BremerhavenDigitale MedienproduktionBachelor of Arts
- StudienprofilTechnische Hochschule LübeckBauingenieurwesenBachelor of Engineering
- StudienprofilHochschule AnsbachAngewandte Wirtschafts- und MedienpsychologieBachelor of Arts
- StudienprofilIU myStudiumPublic Relations & KommunikationBachelor of Arts
- StudienprofilVan Hall Larenstein University of Applied SciencesForensische LaborforschungBachelor of Science
- StudienprofilIU myStudiumBetriebswirtschaftslehreBachelor of Arts
- StudienprofilHochschule Reutlingen – Reutlingen UniversityEuropean Management StudiesMaster of Arts (Berufserfahrung erforderlich)
- StudienprofilBSP Business and Law SchoolBusiness Innovation & EntrepreneurshipMaster of Science
- StudienprofilHochschule BremerhavenFood ScienceBachelor of Engineering
- StudienprofilHochschule für Musik Hanns Eisler BerlinProduktionsdramaturgie für MusiktheaterMaster of Music
- StudienprofilIU Duales StudiumDuales Studium BWL - Spezialisierung Artificial IntelligenceBachelor of Arts (dual)
- StudienprofilUniversität ErfurtErziehungswissenschaft - Management und Forschung im BildungswesenMaster of Arts
- StudienprofilUniversität Duisburg-EssenWirtschaftsinformatikMaster of Science
- StudienprofilHochschule Magdeburg-StendalGebärdensprachdolmetschenBachelor of Arts
- StudienprofilUniversität ErfurtPublic Policy (Politikwissenschaft)Master
- StudienprofilFOM HochschuleWirtschaftsrechtBachelor of Laws (berufsbegleitend)
- StudienprofilDIPLOMA HochschulePsychologieMaster of Science (Fernstudium)
- StudienprofilFOM HochschuleSoziale ArbeitBachelor of Arts (berufsbegleitend)
- StudienprofilDuale Hochschule Schleswig-HolsteinWirtschaftsinformatikBachelor of Science (dual)
- StudienprofilFOM HochschuleMarketing & Digitale MedienBachelor of Arts (berufsbegleitend)
- StudienprofilMSH Medical School HamburgDigital Health ManagementMaster of Science
- StudienprofilTechnische Hochschule LübeckStadtplanungMaster of Science
- StudienprofilAKAD UniversityTechnische BetriebswirtschaftslehreBachelor of Science (Fernstudium)
- StudienprofilIU Duales StudiumDuales Studium BWL - Spezialisierung PflegemanagementBachelor of Arts (dual)
- StudienprofilIU FernstudiumKommunikationspsychologieBachelor of Science (Fernstudium)
- StudienprofilHochschule FreseniusAngewandte Ernährungs- und SportwissenschaftMaster of Science (berufsbegleitend)
- StudienprofilUniversität BielefeldMusikBachelor [lehramtsorientiert]; Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Mittel- und Realschulen
- StudienprofilUniversität ErfurtStaatswissenschaften – Sozialwissenschaften (Politik / Politikwissenschaft und Soziologie)Bachelor of Arts [Hauptfach, Nebenfach]
- StudienprofilIST-Hochschule für ManagementSportwissenschaft und TrainingBachelor of Arts
- StudienprofilFachhochschule ErfurtArchitekturBachelor of Arts
- StudienprofilHochschule MacromediaPsychologieBachelor of Science
- StudienprofilHochschule AnsbachMultimediale MedienproduktionMaster of Arts
- StudienprofilFOM HochschuleFuture ManagementMaster of Arts (Berufserfahrung erforderlich) (berufsbegleitend)
- StudienprofilFliedner Fachhochschule DüsseldorfBWL – zukunftsfähiges Management in der Sozial- und GesundheitswirtschafBachelor of Arts
- StudienprofilUniversität Witten/HerdeckeSocial Data ScienceBachelor of Science
- Studienprofilaccadis Hochschule Bad HomburgFinanceMaster of Science
- StudienprofilAKAD UniversityFahrzeugtechnikBachelor of Engineering (Fernstudium)
- StudienprofilIU myStudiumImmobilienwirtschaftBachelor of Arts
- StudienprofilDIPLOMA HochschuleDesign & LeadershipMaster of Arts (Fernstudium)
- StudienprofilDIPLOMA HochschuleBetriebswirtschaftBachelor of Arts (Fernstudium)
Kommentare zu diesem Artikel
1. peri kommentierte am 30.04.2013 um 12:57:06 Uhr
Fall 3: 20% Ausbildungsfreibetrag
Hallo,
ich finde diese Hinweise sehr nützlich, nur gut währe es gewesen wenn du Rechtliche Grundlage auch genannt wird.
Ich finde z.B. nicht die Gesetzliche Grundlage für den in Fall 3 genannten Ausbildungsfreibetrag von nochmals 20%.
Weiß das jemand? Das wäre mir eine sehr große Hilfe!
2. Eleos kommentierte am 22.11.2022 um 05:47:17 Uhr
Leider komplett veraltet und somit falsch
Leider ist der Artikel bezüglich Studenten in einer Bedarfsgemeinschaft komplett veraltet und somit falsch... wenn ihr Wissen wollt wie das Jobcenter (zumindest meins) das komplette Bafög anrechnet, bestehendes Recht gerne Vergisst und was man am besten in so einem Fall macht; dürft ihr gerne Fragen. (Freibetrag erhöhen, Widerspruch, usw... . Bekomme seit über einem Jahr Bafög und bin in einer BG. ( eigen Wohnung, 2 Kinder, eigene KV/PV, Versicherungen,...)
3. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.11.2022 um 09:57:13 Uhr
@ Eleos
Habe den Artikel nun fast gelöscht (bis auf ein paar sehr allgemeine Hinweise und Links zu den Artikeln, die die einzelnen Leistungen beschreiben, aber auf die Wechselwirkungen entsprechend wenig oder gar nicht eingehen) und werde schauen, ob 2023 Zeit ist, ihn wieder mit aktuellen Beispielen auszubauen.
4. Taskleiste kommentierte am 05.03.2023 um 23:39:22 Uhr
Zusammenziehen mit Frau (Bafög + Bürgergeld)
Hallo,
ich habe ein kleines Problem und das Jobcenter ist leider seit Ewigkeiten kaum zu erreichen und wollte sich vor Monaten schon melden zu meinem Anliegen.
Es geht darum, dass ich, Azubi + Bürgergeld, mit meiner Frau, Studentin + Bafög + Minijob zusammenziehen möchten.
Inwiefern wird ihr Einkommen (ca 870 Euro Bafög +400 Euro Nebenjob) auf das Bürgergeld und mein Einkommen (ca 810 Euro netto) angerechnet, wenn wir endlich zusammenziehen? Was müssen wir dabei beachten?
Danke und schöne Grüße!
5. Tinkerbi kommentierte am 31.01.2025 um 09:03:23 Uhr
Bafög des Kindes voll v Bürgergeld abgezogen?
@Eleos
Mein Sohn (18 Jahre) bekommt nun 346€ Bafög (davon 173€ Darlehen). Mir werden nun mtl. 273€ davon vom Bürgergeld abgezogen, obwohl nur 173€ „geschenkt“ sind und er den Rest ja eh zurückzahlen muss.
Ist das rechtens? Was kann ich tun?
Gern auch meine Emailadresse an @Eleos weitergeben!
Dankefein !
6. Assembler kommentierte am 04.06.2025 um 23:57:47 Uhr
2Kids, Bürgergeld & Bafög
Hallo Ihr Lieben!
Bin nun schon seit einigen Jahren in der Konstellation Bafög+ Bürgergeld+ 2Kinder.
Die Bürgergeldstelle weiß definitiv gut bescheid, möchte aber keine vernünftige Auskunft geben und einen vom Studium abbringen. So meine Erfahrungen. Sprich bei der Bürgergeldstelle kann man getrost vera** werden.
Was mein Fall ist: Bafög Beantragt(Elternabhängig) + 2x Kinderbetreuungszuschlag für meine Kinder beim Bafög beantragt. Ich erhalte den Bafög Höchstsatz zuzüglich aktuell 160€ pro Kind. Sprich 320€.
Meine Verlobte und meine Kinder beziehen Bürgergeld. Meine Verlobte ist Antragstellerin.
Wohnung wird zu 75% vom Bürgergeld übernommen, sowohl kalt, alsauch warmmiete. 25% muss ich selber Zahlen. Es gibt aber Grenzen zur Höhe der Kosten einer angemessenen Wohnung und Zeiten, um umziehen zu können. Wir haben keine günstigere, sondern nur teurere Wohnungen gefunden. Selbst die Kleineren sind teurer. Sprich uns werden aktuell zusätzlich noch ~110€ monatlich abgezogen vom Bürgergeld, die wir selber bei der Wohnung zahlen müssen. Hier gibt es von den Beratern Spielraum! Sie MÜSSEN dies vorher ankündigen und Euch eine 6Monate? Frist geben. Sprich wenn es nie gemacht wird, dann habt Ihr Glück. Die Höhe wie viel übernommen wird hängt vom Ortsteil ab. Da gibt es Listen, die in unregelmäßigen Abständen erneuert werden. Man darf nur x qm Wohnfläche biszur Summe Y haben und die Nebenkosten spielen da auch noch irgendwie eine Rolle. Alles dadrüber wird gedulded mit obiger Fristsetzung, sofern die Wohnung vor Bürgergeldantrag bestand. Ansonsten wird nur der entsprechende Teil übernommen. Den Rest zahlt Ihr dann selber.
Das Bürgergeld amt versucht den Kinderbetreuungszuschlag anzurechnen. Das ist unzulässig. Steht irgendwo mit Paragraph drin, glaube sogar im Bafög. Sprich hier muss Widerspruch eingelegt werden und auf diese Thematik hingewiesen werden im Vorfeld. Dann werden Euch die 160€ pro Kind nicht abgezogen.
Das restliche Bafög wird anschließend so verrechnet, wie als würde man Arbeiten in der Bedarfsgemeinschaft. Sprich der Rest des Einkommens fließt da mit hinein, wenn man zusammen wohnt (Sofern keine belegbare, eindeutige WG, ohne jegliche Beziehung zu den Parteien, meines Wissens nach! Bedeutet mit Freundin oder co klappt es nicht. Achtung, hier können hohe Rückforderungssummen entstehen!).
Das Restliche Bafög von mir ist mein Einkommen. Und es spielt keine Rolle, ob es zurückgezahlt werden müsste oder nicht. Selbst wenn ich einen Kredit nehmen würde, wäre die Kreditsumme mein Einkommen. Da gibt es keine Ausnahmen! Das ist ein großes Problem. Allerdings ist die Rückzahlsumme beim Bafög ja auch gedeckelt, das ist ein Trostpflaster. Anschließend ist alles dadrüber 100% zuschuss, nichts zurückzahlen.
Wichtiger Sonderpunkt: Wenn man studiert und keinen Anspruch mehr auf Bafög hat, aber dennoch weiter studiert, bekommt man kein Geld vom Bürgergeld. Man muss sich exmatrikulieren. Sofern Vollzeitstudium, wie bei mir!
Nun wird von dieser Summe, von meinem Einkommen ein Freibetrag von 100€ abgezogen. Anschließend werde ich im Bürgergeld fiktiv mit berechnet und ich erhalte auch eine Bürgergeld Summe. Diese fiktive Endsumme, die ich erhalten würde, wenn ich nicht vollzeit(ggf. kriegen teilzeitstudis hier dennoch bafög!) studieren würde, wird anschließend vom Rest abgezogen.
Wenn mein Einkommen vom 'Bafög' abzüglich des 100€ Freibetrags die Fiktiv errechnete Summe, die mir beim Bürgergeld zustehen würde übersteigt, dann wird dies zu 100% vom Bürgergeld abgezogen und bei den anderen Parteien verrechnet. Falls meine Bafög Summe dadrunter liegt, dann passiert nichts. Ich erhalte auch kein 'extra Geld' oder Ähnliches. Bisher war das Bafög stets etwas über dem Bürgergeld Satz. Man muss hier aber bitte bedenken, dass die 100€ Freibetrag hier auch Anwendung finden. sprich ich war mit dem Bafög noch nicht weniger als die Freibetragsgrenze (Sprich real weniger als ein Bürgergeld empfänger war ich noch nie mit bafög!).
Ich habe mich gescheut Geld für meine arbeit zu nehmen und stets unentgeldlich gearbeitet/Ehrenamtlich gearbeitet/keine Bezahlung bei Praktika genommen. Da ich im glauben war, es würde alles zu 100% abgezogen, wnen das Bürgergeld nicht greift, dann das Bafög. Und es wäre nur ein Haufen zusätzlicher Bürokratieaufwand, im schlimmsten Fall zu Finanziellen Engpässen kommend. Denn wenn das Bürgergeld nicht mehr greifen würde, würde das Bafög greifen. so habe ich es zumindest immer verstanden und danach gelebt.
Nun ist es für mich beinahe unmöglich aus Bürgergeld+ Bafög herauszukommen mit 2 Kindern und meiner Verlobten im Schlepptau. Die Gehaltsforderungen liegen recht hoch, auch wenn meine Branche ziemlich gut bezahlt.
Ich hatte mich dann aber über Freibeträge beim Bafög mit Kindern informiert und bin da gerade bei beim Bafögamt alle Infos herein zu holen. Auch soll es beim Bürgergeld Freibeträge geben, die eine gestaffelte Anrechnung vorsehen. Dies muss ich noch in Erfahrung bringen. Meine bisherigen Rechnungen machen mir mut, dass ich als Werkstudent mit 1194€ Brutto gehalt am Ende bei 214,80€ mehr an realem Netto heraus komme trotz dem ganzen. sofern all meine Annahmen richtig liegen.
Hier ist allerdings eine Sache sehr merkwürdig! Theoretisch müssten von der übrig gebliebenen Summe, nach Abzug des Freibetrags und co.. Sprich bei mir aktuell 20€ die übrig bleiben... Genau hier dann auch diese prozentualen Freibeträge im Bürgergeld greifen. Das tun Sie nicht in dem aktuellen Bescheid meiner Verlobten. Hier werden die 20€ zu 100% abgerechnet. Sprich es könnte sein, dass ich damit falsch liege oder mir über die Jahre zu Unrecht noch ein paar Euros im Monat abgezogen wurden.
Es müsste nämlich wie folgt sein: 100€ frei. alles dadrüber bis 500€ kriegt noch einmal 20% Freibetrag. bis 1000 30% Freibetrag und anschließend bis 1200 (1500 mit einem Kind, kein Plan wie das mit 2 oder mehr Kindern ist) dann noch 10% frei.
Bedeutet ich müsste 20% von den 20€ noch als Freibetrag erhalten. Sprich 4€ pro Monat. Und bei dem Gehalt als werkstudent dann entsprechend noch die anderen Prozente.
Das bin ich gerade am Klären. Denn aktuell kriege ich scheinbar keine prozentualen Freibeträge. Sprich dies könnte ein Fehler sein. Falls dies rechtens ist und mein kein Anrecht auf die prozentualen Staffelungen hat, dann ist meine initiale Annahme korrekt, dass ich für das Dazuverdienen bloß bestraft werden kann ^^
Ich hoffe meine persönlichen Einblicke helfen anderen Suchenden!