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BAföG von A bis Z

Fachschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3, VwV 2.1.16)

Die Fachschule ist eine Schule, die grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine entsprechende praktische Tätigkeit voraussetzt; als weitere Voraussetzung wird in der Regel eine zusätzliche Berufsausübung gefordert. Sie führt zu vertiefter beruflicher Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung. Bildungsgänge an Fachschulen in Vollzeitform dauern in der Regel mindestens ein Jahr, Bildungsgänge an Fachschulen in Teilzeitform dauern entsprechend länger. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Der Besuch von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen gefördert werden, es sei denn, die Ausbildung vermittelt in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss. Hat der Auszubildende als erste berufsbildende eine zumindest dreijährige Ausbildung an einer Fachschule abgeschlossen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, so kann eine einzige weitere Ausbildung mit BAföG gefördert werden.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG





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