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BAföG von A bis Z

Ausbildung, weitere (§ 7 Abs. 2)

Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann nach Ausschöpfung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung für eine berufsqualifizierende Ausbildung noch eine einzige weitere Ausbildung mit BAföG gefördert werden. Dies wird meist die zweite, kann aber auch die dritte Ausbildung sein. Die Förderung eines Masterstudiums nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium unterliegt gesonderten Regeln. Gleiches gilt ab dem 1. August 2016 für die Förderung eines Staatsexamensstudiengangs mit integriertem Bachelorabschluss.

Mehr dazu: Fälle, in denen auch zwei BAföG-förderungsfähige Ausbildungen durch BAföG gefördert werden und Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG





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