Neuer Lockdown, alter Hut
Comeback der Corona-Nothilfe für Studierende
Die Bundesregierung hat die „Überbrückungshilfe“ für Studierende in der Corona-Pandemie reaktiviert. An den Modalitäten ändert sich wenig: Der Nachweis einer Notlage lässt sich leichter erbringen und Erstsemester werden nicht länger benachteiligt. Mehr Geld gibt es nicht, außer für die KfW-Staatsbank. Deren Studienkredit wird noch mehr gepusht.
[M] Yuliya - stock.adobe.com
Nochmals: Überbrückungshilfe noch bis März 2021, KfW-Studienkredit bis Ende 2021 zinsfrei (während Auszahlungssphase).
Die Bundesregierung legt die „Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen“ (Ü-Hilfe) unter leicht verbesserten Bedingungen wieder auf. Das gaben am Freitagmittag Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, vor Pressevertretern in Berlin bekannt. Wie beide ausführten, soll das Angebot bis zum Ende des laufenden Wintersemesters, also bis einschließlich März gelten. In dieser Zeit können Hochschüler, die nachweislich durch die Corona-Krise in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, staatliche Zuschüsse von maximal 500 Euro monatlich bei einem der 57 örtlichen Studierenden- und Studentenwerke beantragen. Die Unterstützung kann wie bisher auch mehrmalig bewilligt werden.
„Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein“, äußerte sich Karliczek. Mit dem reaktivierten Programm wolle man jenen helfen, „deren Erwerbsmöglichkeiten oder das ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen“. Die Ü-Hilfe war im Frühsommer nach einer wochenlangen Hängepartie installiert worden. Als das erste Geld auf den Konten der Notleidenden landete, war es Anfang Juli.
Kassenschlager KfW-Kredit
In Kürze
Überbrückungshilfe
- bis März 2021 wieder monatlich Antrag möglich
- nur bei Kontostand < 500 €
- Zusammenhang mit Pandemie
- Nachweispflichten etwas vereinfacht
KfW-Studienkredit
- 0% Zins während Auszahlungsphase verlängert bis 31.12.2021
- Für ausländische Studis noch unklar, ob Verlängerung über 31.03.2021.
Der erste Lockdown zur Eindämmung der Infektionszahlen war da schon längst wieder aufgehoben und die Zahl an studentischen Nebenjobs, die davor praktisch flächendeckend verschwunden waren, zog wieder an. Wie sich auch an den ziemlich
moderaten Antragszahlen zeigte, dürften sich zu diesem Zeitpunkt schon viele der vormals eigentlich Bedürftigen irgendwie anders durchgeschlagen haben, etwa mit Geldspritzen von Angehörigen, Bekannten – oder durch die Banken.
Wie vor zwei Wochen die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) publik machte, hat sich der hauseigene Studienkredit in der Pandemie mit dem Beistand der Bundesregierung zu einem echten Kassenschlager entwickelt. Lange bevor die Offerte der Ü-Hilfe stand, war das KfW-Studiendarlehen über bis zu 650 Euro pro Monat auf Betreiben Karliczeks bis März 2021 zinslos gestellt worden. Obwohl dies an den langfristigen Verschuldungsrisiken praktisch nichts ändert, haben laut
KfW-Mitteilung im ersten Halbjahr mit 37.500 Anträgen „mehr als doppelt“ so viele Menschen das Angebot wahrgenommen als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres.
So soll und wird es weitergehen. Wie Karliczek heute ankündigte, wird die „Zinsfreiheit“ auf das gesamte Jahr 2021 ausgedehnt. Pflichtschuldig verwies die Ministerin in diesem Zusammenhang auf die Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), „das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung“. Man hätte in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie „schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten“. Daher empfehle sie den Studenten, zunächst mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen, „bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen“.
Ein bisschen weniger Bürokratie
Zur Wahrheit gehört indes, dass trotz der jüngsten BAföG-Reform von 2019 der Kreis der Leistungsempfänger auf unter zwölf Prozent gesunken ist, was eher gegen die Attraktivität des Angebots spricht. Überhaupt beweist Karliczek immer wieder ihr gestörtes Verhältnis zur Realität. Nach vier Monaten Förderung stampfte sie die Ü-Hilfe Ende September kurzerhand ein. Während allenthalben vor einer zweiten Welle gewarnt wurde, tat sie so, als wäre die Pandemie schon überstanden. Die Aussetzung sei erfolgt, „weil im Sommer deutlich weniger Anträge eingegangen waren“, begründete sie den Schritt am Freitag.
Insgesamt wurden die Hilfen bis dato 150.000 mal an insgesamt 120.000 Bedürftige ausgezahlt. Bekommen hat sie nur, wer nachweislich erst durch die Pandemie in eine Notlage geraten ist. Wer davor schon mittellos war, ging leer aus. Vom Grundsatz her ändert sich daran auch mit der Neuauflage nichts. Allerdings wurden auf Druck des Deutschen Studentenwerks, in dessen Zuständigkeit einmal mehr die Umsetzung des Programms steht, gewisse Erleichterungen bei den Antragsmodalitäten vorgenommen.
So sind neuerdings nur noch die Kontoauszüge des Vor- sowie des aktuellen Monats bis zum Vortag der Antragstellung zum Beleg einer Bedürftigkeit vorzuweisen und nicht mehr wie bisher weiter zurückreichend. „Das macht es für die Studierenden einfacher, ihre pandemiebedingte Notlage nachzuweisen“, bekräftigte DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde. Außerdem könnten Studierende nun mit Selbsterklärungen dokumentieren, „dass ihnen entweder pandemiebedingt der Nebenjob gekündigt wurde oder sie sich erfolglos um Nebenjobs beworben haben“.
Nur mäßige Begeisterung
Das macht es vor allem für Erstsemester leichter, an Fördergelder zu gelangen. Diese verfügten zum Studienstart in aller Regel noch gar nicht über einen Nebenjob, den sie in der Notsituation hätten verlieren können. Entsprechend seien Studienneulinge bislang extrem benachteiligt gewesen, bemerkte DSW-Pressesprecher Stefan Grob am Freitag im Gespräch mit
Studis Online. „Jetzt genügt es, wenn sie per Selbsterklärung darlegen können, dass sie wegen der mit dem zweiten Shutdown wieder zugespitzten Lage auf dem Arbeitsmarkt keinen Job finden konnten oder die elterliche Unterstützung krisenverschuldet gekürzt oder gestrichen wurde.“
Ob und inwieweit diese Änderungen die Quote der Antragsbewilligungen erhöhen wird, muss man abwarten. Tatsächlich waren bei der ersten Auflage von 244.000 korrekt eingereichten Anträgen mehr als ein Drittel abgelehnt worden. Hinzu kamen noch weit über 150.000 gescheiterte Versuche wegen „fehlerhafter“ oder „unvollständiger“ Angaben. Kritiker monierten deshalb auch die zu hohen bürokratischen Hürden sowie die zu geringen Auszahlungsbeträge. Mit dem Höchstsatz von 500 Euro ließe sich mithin nicht einmal die monatliche Miete bezahlen, beklagte etwa der „freie zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs).
Wirklich glücklich ist man bei dem bundesweiten studentischen Dachverband auch mit den Nacharbeiten nicht. „Es gibt ein paar wenige kleine Verbesserungen, aber insgesamt bleibt das Paket völlig unzureichend“, befand fzs-Vorstandsmitglied Iris Kimizoglu gegenüber
Studis Online. Nach wie vor müsse man sich in einer „extremst existenzbedrohenden Situation“ befinden, um eine Bewilligung zu erhalten. Der Maximalbetrag von 500 Euro stehe weiterhin nur jenen zu, die zum Antragszeitpunkt weniger als 100 Euro besäßen. „Wer nicht quasi bettelarm ist, wird hängen gelassen oder dazu gezwungen, mit dem KfW-Kredit in die Schuldenfalle zu tappen.“ Ihr Vorstandkollege Jonathan Dreusch ergänzte in einer
Medienmitteilung: „Die Aussage der Ministerin, man lasse niemanden allein, ist vor diesem Hintergrund reiner Hohn.“
Kein Deckel mehr
Wie der fzs hatte auch das DSW empfohlen, die Unterstützung im Rahmen des BAföG zu institutionalisieren. Entsprechend betonte Meyer auf der Heyde noch einmal, dass es eine strukturelle Armut unter den Studierenden gebe, „die schon vor der Pandemie virulent war“. Die Betroffenen wären „in einer dauerhaft prekären Notlage“. Für sie brauche es dringend „eine strukturelle Reform der Studienfinanzierung, über das BAföG. Und im BAföG brauchen wir einen Notfallmechanismus für Pandemien.“ Kimizoglu forderte ferner, die Modalitäten des KfW-Kredits an die des BAföG anzupassen. „Die Fördersumme muss zur Hälfte als staatlicher Zuschuss gewährt werden und komplett zinsfrei gestellt werden.“
Apropos Deckel: Während die Ü-Hilfe in der ersten Version mit einem Fördervolumen von 100.000 Millionen Euro ausgestattet war, soll Version zwei nach oben hin offen sein. Die nach Abzug aller Verwaltungskosten noch verbliebenen schätzungsweise 25 Millionen Euro im Topf werden also je nach Bedarf aufgestockt. Geblieben ist dagegen das Online-Tool zur Ü-Hilfe. Unter
überbrückungshilfe-studierende.de lassen sich die Zuschüsse seit dem heutigen Freitag wieder beantragen.
(rw)
Sonderreihe Studium in Zeiten der Corona-Pandemie
Kommentare zu diesem Artikel
1. ausnH. kommentierte am 20.11.2020 um 15:21:29 Uhr
ausländische Hochschule
Werden deutsche Staatsbürger die an einer ausländischen Hochschule studieren erneut von dieser Hilfe ausgeschlossen? Falls ja - warum?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.11.2020 um 15:40:36 Uhr
@ausnH. / ausländische Hochschule
Da ändert sich leider nichts. Warum musst du wohl das BMBF fragen, wilde Spekulationen helfen da ja auch nicht.
3. Gregor kommentierte am 20.11.2020 um 19:03:04 Uhr
Reicht Kündigung aus 1. Lockdown?
Wie ist das denn, kann man die neu aufgelegte Ü-Hilfe auch mit den Kündigungen/Erklärungen aus dem Frühjahr erhalten? Oder muss man dezidiert ab November betroffen sein? Ist man auch berechtigt, wenn man im Sommer den Job pandemiebedingt verloren hat und seitdem auch keinen neuen gefunden hat? Oder gilt das nur für „Neufälle”?
4. Nemo kommentierte am 20.11.2020 um 21:17:21 Uhr
Technischer Fehler?
Wem geht es ähnlich, oder hat eine Erklärung... Ich stecke in einer Schleife fest. Es kommt die Fehlermeldung, dass noch Angaben fehlen würden, wie zb. die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung etc. Diese können jedoch nicht hochgeladen werden, da der Reiter fehlt. Es gibt lediglich die Möglichkeit Kto-auszüge und die diversen Selbsterklärungen hochzuladen.
Ps.: Es wurde während des ersten Lockdowns bereits ein Antrag gestellt, somit hatte ich bereits einen Zugang und die nötigen Unterlagen wurden damals bereits hochgeladen und abgespeichert. Zugriff auf diese Unterlagen zwecks Änderung habe ich aber nicht, ausser auf die o.g.
Stecke also fest. Technisches Problem, nur bei mir?
5. Gregor kommentierte am 21.11.2020 um 02:44:45 Uhr
@Nemo
Genau der gleiche Fall bei mir. Andere berichten bei studis auch. Im mobilen Browser komm ich zwar bis zur Oberfläche „Antrag abschicken”, aber auch keine Imma-Upload-Funktion. Weiß nicht, ob man es so machen sollte. Dass dieses scheiß Portal nun auch wieder zickt, ist wirklich der Gipfel dieses bildungspolitischen Total-Ausfalls.
6. Tahir kommentierte am 23.11.2020 um 11:09:31 Uhr
Absage
Ich finde keinen Job in der Pandemie, habe aber dass als Absage bekommen.. Es gibt keine geeigneten Bewerber sondern keine Jobs. Die suchen extra Gründe um den Antrag abzulehnen...
Der Antrag ist abzulehnen, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Stellen, auf die Sie sich beworben haben, auf Grund der Pandemie abgesagt wurden. Vielmehr haben Sie in Ihrer Erklärung bestätigt, dass es geeignetere Bewerber gab. Somit liegt zwar eine Notlage vor, diese ist aber nicht pandemiebedingt.
7. MCO kommentierte am 23.11.2020 um 15:13:17 Uhr
Ohman...
Es geht schon wieder los wie im Juni... Die Anforderung seitens des BMBF sind nur noch peinlich.
Ich arbeite neben dem Studium im Profisport als Hallentechniker. Im jetzigen November sind 3 Veranstaltungen ( Heimspiele) aufgrund einer Corona-Infektion abgesagt worden und ich habe somit kein Geld verdienen können. Habe ich auch alles mehr als detailliert in einer Selbsterklärung angeben. Zusätzlich steht im Raum, dass Profisport im Hallenbereich ab Mittwoch komplett abgesagt wird vorerst.
Bekomme gerade die Aufforderung, folgendes nachzureichen:
Es fehlen dokumentierte Ablehnung von mindestens zwei Bewerbungen bei verschiedenen Arbeitgebern.
Muss ich einfach nicht verstehen oder? Natürlich habe ich mich innerhalb von 12 Tagen noch nirgends beworben, in der Hoffnung ich kann meinen geliebten Nebenjob behalten. Davon abgesehen, dass innerhalb dieser kurzen Zeit ohnehin keine Absage da wäre.
Die Kriterien gehen mal wieder an der Realität vorbei und dienen nur, eine Absage zu erleichtern.
8. Chewie kommentierte am 25.11.2020 um 17:44:20 Uhr
Es wird extra schwer gemacht
Habe heute schon eine Absage bekommen für November.
Ich habe eine Coronabedingte Kündigung beigefügt. Habe 2 Bewerbungsabsagen angefügt. Das Konto war auch durchgängig im Minus ohne Geldeingang. Kontoauszüge, Imma usw. war alles vollständig. Die Begründung für die Absage war das aus der Absage nicht ersichtlich wäre, das man mich nach der Pandemie nicht wieder einstellen könnte. Ganz ehrlich... das ist doch einfach lächerlich und unverschämt. Und das lasse ich so nicht stehen. Vorallem was bringt mir das jetzt finanziell, wenn ich im Frühjahr vielleicht wieder eingestellt werde. Ich habe den Eindruck es wird seit dem September Antrag ganz gezielt und scharf nach jeder Möglichkeit gesucht die Anträge abzulehnen. Es gibt übrigens für mich auch kein Formular mehr um etwas nachzureichen. Ich habe nämlich meinem ehemaligen Arbeitgeber darum gebeten mir nochmal ein Schreiben aufzusetzen per Mail, dass ich auch nach der Pandemie nicht wieder eingestellt werde. Eigentlich fast schon absurd. Dies musste daher nun per Mail nachgesendet werden. Eine Empfangs-oder Lesebestätigung kam seltsamerweise auch nach 5 Stunden nicht.
9. Nina kommentierte am 25.11.2020 um 21:55:02 Uhr
Ni
Kennt sich jmd it der Anrechnung der Ü-Hilfe aus? Wird sie auf den Kinderzuschlag, den wir für unsere Kinder erhalten, angerechnet?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
10. Strammer Max kommentierte am 26.12.2020 um 15:02:28 Uhr
Verdacht auf strukturelle Benachteiligung
Ich habe leider keine offiziellen Zahlen von Ablehnungen vom Studentenwerk Stutttgart erhalten, die aus Gründen einer ,,nicht ersichtlichen pandemie-begründeten Notlage'' Anträge abgelehnt hat, es würde so ziemlich viele Studierende interessieren. Mein Antrag wurde jedenfalls nach mehr als 4 Wochen abgelehnt. Auf die Entscheidung meines am Dezember gestellten Antrags warte ich nun seit 25 Tagen. Ich kann mich nur an den Kommentar von @Chewi anschließen, auch ich habe eine Corona-bedingte Kündigung und zusätzliche Bewerbungsabsagen eingereicht, über richtig und falsch kann nicht mehr die Rede sein, die Intransparenz und das verwährte Recht Einblicke zu erhalten, verstärkt die Intransparenz dieser ganzen Idee der sogenannten Coronahilfe. Dabei ist in den Medien komplett untergegangen, dass der neue Antrag die Enttäuschung und Ohnmacht bei Studierenden verstärkt hat. Für mich etabliert sich allmählich der Gedanke, dass der Antrag einem politischen Konstrukt in die Hände fiel, welches die Intransparenz und einseitige Entscheidungsgewalt fördert und die Studentenwerke überfordert und Studenten einer systematischen Benachteiligung aussetzt (sind nur subjektive Gedanken!). Mein Konto weißt nun einen Minusbetrag auf, das Studentenwerk in Stuttgart ist auf meine Bitte der Mietstundung nicht eingegangen, von meiner Studentenwohnung muss ich nun in den nächten 2 Wochen ausziehen (objektive Mitteilung!).
Ich bin enttäuscht von meinem Studentenwerk Stuttgart und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Ich hoffe, dass weitere Studenten nicht in meine Lage kommen und Ihr Studium ohne große Not überstehen.
Frohe Weihnachten und ein sorgenfreies Jahr für Euch alle
Eigenen Kommentar hinzufügen
Diese Themen könnten Dich auch interessieren