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BAföG von A bis Z

Zwischenprüfung (ZP) (§ 48)

Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des ersten Studienabschnitts, der von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich lang sein kann. Die Zwischenprüfung kann eine gesonderte Prüfung sein, seit der Einführung der Bachelorstudiengänge wird sie heute aber eher studienbegleitend abgelegt. Die Zwischenprüfung gilt in diesem Fall als bestanden, wenn die Studierenden bestimmte Module absolviert und die dazugehörigen Prüfungen abgelegt und bestanden haben.

Die Zwischenprüfung kann im Rahmen der BAföG-Förderung eine Rolle spielen. Siehe dazu die Ausführungen zum Leistungsnachweis.

Mehr dazu: Bezogen auf das BAföG im Artikel Leistungsnachweis - Nachweis von Studienleistungen





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