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BAföG von A bis Z

Eltern (im Sinne des BAföG) (VwV 11.2.1)

Eltern sind immer nur die leiblichen oder Adoptiveltern des Auszubildenden. Das Einkommen eines Stiefelternteils spielt folglich bei der Einkommensanrechnung keine Rolle.

Mehr dazu: Artikel Anrechnung des Einkommen der Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners





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