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BAföG von A bis Z

Ausbildungsabschnitt (§ 2 Abs. 5)

Ausbildungsabschnitt ist die Zeit, die an Ausbildungsstätten einer bestimmten Art einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika bis zu einem Abschluss oder Abbruch verbracht wird. Der Ausbildungsabschnitt wird z. B. relevant bei den Regelungen zur elternunabhängigen Förderung.

Mehr dazu: Artikel Elternunabhängiges BAföG





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