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BAföG von A bis Z

Ausbildung, allgemeinbildende (§ 7 Abs. 1)

Allgemeinbildend ist eine Ausbildung, wenn sie ausschließlich auf einen Schulabschluss abzielt, also auf den Hauptschul- oder Realschulabschluss, die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife. BAföG gibt es für eine solche Ausbildung nur unter engen Voraussetzungen und frühestens ab der 10. Klasse. Wer eine weiterführende allgemeinbildende Ausbildung (an bestimmten Ausbildungsstätten) auf dem zweiten Bildungsweg absolviert, kann dagegen immer mit einer Förderung rechnen.

Mehr dazu: Artikel zum Schüler-BAföG und zur Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2)





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