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BAföG von A bis Z

Zweiter Bildungsweg (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)

Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf dem zweiten Bildungsweg einen weiterführenden allgemeinbildenden Schulabschluss erlangt, kann sowohl für diese Ausbildung als auch für eine sich daran anschließende (höherqualifizierte) berufliche Ausbildung (z. B. ein Studium) gefördert werden. Eine elternunabhängige Förderung kommt für Auszubildende in Betracht, die ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG und Elternunabhängiges BAföG





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