BAföG - Glossar
Spracherwerb (§ 15a Abs. 3)
Setzt ein Studiengang über die SprachenDeutsch, Englisch oder Französisch hinausSprachkenntnisse voraus und werden diesewährend des Besuchs der Hochschule erworben,verlängert sich die Förderungshöchstdauerfür jede Sprache um ein Semester.Bei den Sprachen Latein und Russischsind Besonderheiten zu beachten.Mehr dazu: Artikel Förderungsdauer und Überschreitung der Förderungshöchstdauer
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