BAföG - Glossar
Fernunterricht (§ 3)
Auch für Fernunterricht kann unter bestimmtenVoraussetzungen Ausbildungsförderungin Betracht kommen. Allerdings nurdann, wenn es um Lehrgänge geht, dienicht als Besuch von Ausbildungsstätten imSinne des BAföG (§ 2 BAföG) anzusehensind. Deshalb fällt z. B. das Fernstudium ander Uni Hagen nicht unter den förderungsfähigenFernunterricht, sondern unter das "normale" BAföG - wenn das Studium in Vollzeitform betrieben wird.« Zurück
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