BAföG - Glossar
Berufsfachschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, VwV 2.1.14 und 2.1.15)
"Die Berufsfachschule ist eine Schule mit Vollzeitunterricht von mindestens einjähriger Dauer, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Sie hat die Aufgabe, allgemeine und fachliche Lehrinhalte zu vermitteln und den Schüler zu befähigen, den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen zu erlangen oder ihn zu einem Berufsausbildungsabschluss zu führen, der nur in Schulen erworben werden kann. Die Berufsfachschule kann zu einem mittleren Bildungsabschluss oder einem Abschluss führen, der dem Abschluß der Fachoberschule gleichwertig ist." (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)Der Besuch der Berufsfachschule ab Kl. 10 einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ist nur unter bestimmten eng begrenzten Voraussetzungen förderungsfähig.
Vermittelt der Besuch der Berufsfachschule in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss, so kann dagegen sogar ein Auslandsaufenthalt förderungsfähig sein.
Hat der Auszubildende als erste berufsbildende eine zumindest dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule abgeschlossen, so kann eine einzige weitere Ausbildung mit BAföG gefördert werden.
Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG und Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufsfachschulen
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