BAföG - Glossar

Ausbildungsabschnitt (§ 2 Abs. 5)

Ausbildungsabschnitt ist die Zeit, die anAusbildungsstätten einer Ausbildungsstättenarteinschließlich der im Zusammenhanghiermit geforderten Praktika bis zu einemAbschluss oder Abbruch verbracht wird.

Der Ausbildungsabschnitt wird z. B. relevantbei den Regelungen zur elternunabhängigenFörderung.

Mehr dazu: Artikel zum elternunabhängigen BAföG

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