BAföG - Glossar

Aufbaustudium (und BAföG) (§ 7 Abs. 2)

Ein Aufbaustudium gehört (unter bestimmten weiterenVoraussetzungen!) zu den wenigen Ausnahmen,in denen eine weitere Ausbildungüberhaupt gefördert werden kann. Die Förderungist jedoch nur in Form des verzinslichenBankdarlehens möglich.

Seit Oktober 2010 könnt Ihr auch dann BAföG für ein Aufbaustudium erhalten (als Bankdarlehen), wenn Ihr bei Beginn des Studiums bereits über 30 Jahre alt seid. Voraussetzung ist, dass Ihr das Aufbaustudium unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen aufnehmt.

Mehr dazu: Details finden sich im Abschnitt zum Aufbaustudium im Artikel Förderungsfähigkeit und im Abschnitt zum Überschreiten der Altersgrenze im Artikel zum elternunabhängigen BAföG

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