BAföG von A bis Z
Lebenspartner (§ 11 Abs. 2 Satz 2, VwV 11.2.1)
Lebenspartner gleichen Geschlechts, die in er einer sog. eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, sind seit Oktober 2010 im BAföG genauso zu behandeln wie Ehepartner.
Lebenspartner gleichen Geschlechts, die in er einer sog. eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, sind seit Oktober 2010 im BAföG genauso zu behandeln wie Ehepartner.