BAföG von A bis Z
Höhere Fachschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, VwV 2.1.17)
„Die höhere Fachschule baut auf einem mittleren Bildungsabschluss oder einer gleichwertigen Vorbildung auf. Sie führt in vier bis sechs Halbjahren zu einem Abschluss - in der Regel einer staatlichen Prüfung -, der den unmittelbaren Eintritt in einen Beruf gehobener Position ermöglicht und unter besonderen Umständen die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife vermittelt.“ (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)
Die Ausbildung an einer höheren Fachschule kann mit BAföG gefördert werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Ausbildung im Ausland. Es gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie für Studierende an Hochschulen.