Gymnasium (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.6)
Das Gymnasium beginnt mit der Klasse 5 oder 7 und vermittelt am Ende der Klasse 10 einen mittleren Bildungsabschluss und am Ende der Oberstufe die allgemeine Hochschulreife. Das Gymnasium in Aufbauform beginnt frühestens mit Klasse 8 und spätestens mit Klasse 11 und vermittelt am Ende der Oberstufe die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife. In der Klasse 11 kann, in den Klassen 12 und 13 muss der Unterricht in Kursform geführt werden (neugestaltete gymnasiale Oberstufe). In der neugestalteten gymnasialen Oberstufe beträgt die Dauer der Ausbildung mindestens zwei und höchstens vier Jahre. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)
Eine Förderung des Besuchs des Gymnasiums im Inland ist erst ab Klasse 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich. SchülerInnen der Klassen 10 bzw. 11 (12 nur bei G9) können aber relativ problemlos für ein Jahr im Ausland gefördert werden.
Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2) und Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und in Fachoberschulklassen