BAföG von A bis Z
Darlehensverordnung (DarlehensVO)
In der Darlehensverordnung sind Einzelheiten zum Staatsdarlehen und dessen Rückzahlung geregelt. Insbesondere findet sich hier eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, wie hoch der Teilerlass bei vorzeitiger Begleichung der Darlehensschuld ist.
Einfacher als das Studium der Verordnung ist die Nutzung unseres BAföG-Rückzahlungsrechners.
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