BAföG von A bis Z
Behinderung (und BAföG) (§§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 10 Abs. 3 Nr. 3, 48 Abs. 2)
Eine Behinderung führt zwar nicht zu einem erhöhten BAföG-Bedarf, kann sich aber in anderer Weise auf die Förderung auswirken. So kann sie z. B. dazu führen, dass der Auszubildende länger gefördert wird, wenn sich die Ausbildung behinderungsbedingt verzögert (zusätzliche Förderung als Vollzuschuss!). War eine Behinderung der Grund, warum eine Ausbildung erst nach Überschreiten der Altersgrenze begonnen werden konnte, ist nach dem Gesetz dennoch eine Förderung möglich.