Die schlauen Seiten rund ums Studium
Menü
> BAföG von A bis Z > Akademie (aus Sicht des BAföG)
BAföG von A bis Z

Akademie (aus Sicht des BAföG) (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, VwV 2.1.18)

Akademien sind berufliche Ausbildungstätten, die nach Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses sowie nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, nach einem zweijährigen Praktikum oder nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit besucht werden können. Der Bildungsgang dauert bei täglichem Unterricht mindestens fünf Halbjahre und führt zu einem gehobenen Berufsabschluss, der mit Bestehen einer staatlichen Prüfung erreicht wird. Akademien sind auch die Berufsakademien sowie die Fachakademien in Bayern. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Die Ausbildung an einer Akademie kann mit BAföG gefördert werden. Es gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie für Studierende an Hochschulen. Das Studium an einer staatlichen Berufsakademie ist zwar dem Grunde nach förderungsfähig, ob es aber angesichts der Ausbildungsvergütung tatsächlich zur Förderung kommt, ist eine andere Frage. Die Studiengänge an privaten Berufsakademien in Hessen, Niedersachsen, Hamburg und dem Saarland sind dagegen nach unserem Kenntnisstand nach wie vor NICHT förderungsfähig. Mehr dazu im Artikel Das duale Studium als Erstausbildung (Seite 3) unter Punkt 7.





©2024 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR, Hamburg
URL dieser Seite: https://www.bafoeg-rechner.dehttps://www.bafoeg-rechner.de/a-bis-z/akademie-aus-sicht-des-bafoeg.php