E-Petition
Studentische Krankenversicherung für alle Studierenden
Wer als StudentIn nicht sogar noch über die Eltern versichert sein kann, profitiert in Deutschland von der günstigen studentischen Krankenversicherung. Allerdings (bis auf wenige Ausnahmen) nur bis zum 30. Geburtstag und als BildungsinländerIn. Gerade im Hinblick auf "lebenslanges Lernen" und die im Rahmen des Bologna-Prozesses angemahnte Mobilität für Studierende sind diese Einschränkungen jedoch nicht mehr sonderlich zeitgemäß. Eine E-Petition will beim Bundestag um eine Änderung ersuchen.
An den Bundestag kann sich jedeR BürgerIn mittels einer Petition richten, in der er Vorschläge und Bitten an das Parlament stellen kann. In Einzelfällen und individuell kann das dann tatsächlich helfen. Geht es aber um grundlegendere Wünsche, ist eine "private Petition" in der Regel wenig hilfreich. Seit einigen Jahren gibt es nun die E-Petition, bei der man Petitionen über das Internet einreichen und vor allem von weiteren Personen unterstützen lassen kann. So wird immerhin ein wenig mehr Öffentlichkeit erreicht.
Aktuell wurde nun unterstützt vom AStA der Uni Münster eine E-Petition zur studentischen Krankenversicherung eingereicht. Bis zum 28. Januar 2010 kann diese Petition noch unterzeichnet werden. Durchaus eine überlegenswerte Sache ...
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8633
Oder in kurz:
http://tinyurl.com/studikvfueralle
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Die studentische Krankenversicherung gilt für alle Studierenden unabhängig von ihrem Alter und ihrer Staatsangehörigkeit.
Begründung
Es stellt für Studierende, die älter als 30 Jahre sind, eine enorme finanzielle Belastung dar, den vollen KV- und PV-Satz allein tragen zu müssen. Es ist eine soziale Benachteiligung gegenüber den jüngeren Studierenden.
Ein Studium ist bereits eine teure Investition in die Zukunft und immer mit Einkommensausfall verbunden. Insbesondere für ältere Studierende, die möglicherweise bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben, wirkt dies allein schon abschreckend. In einer Gesellschaft aber, in der lebenslanges Lernen und individuelle Weiterbildung immer stärker gefordert werden, ist die bisherige Regelung kontraproduktiv.
Meint man es ernst mit der Bolognareform, laut der es möglich sein soll, auch nach einem Bachelor und einer ersten Berufsphase zurück an die Hochschule zu gehen, um dort einen Master zu erwerben, muss man hierfür auch die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Selbiges gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Die Bolognareform sieht vor, eine größere internationale Mobilität zu gewährleisten - dann sollten aber auch alle die gleichen Bedingungen und Chancen haben. Ausländische Studierende sind bereits bei der Möglichkeit benachteiligt, neben dem Studium zu jobben. Der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung stellt gegenüber deutschen Studierenden eine Benachteiligung dar, die gerade vor dem Hintergrund der Bolognaerklärung nicht nachvollziehbar ist.
Kommentare zu diesem Artikel
1. brachmirzl kommentierte am 13.01.2010 um 07:28:53 Uhr
Da bin ich nicht dafür!
Liebe Gemeinde,
hierzu meine bestimmt nicht gewünschte Meinung. Wenn man voraussetzt, dass die Haptschule mit vollendeten 6. Lebensjahr beginnt, und die Studienzeit auf 14 Semester begrent ist, oder 30 Jahre Endalter plus geleisteten Wehrdienst/Ersatzdienst-Zivil oder ein freiwilliges Jahr, dann hat der Studierende 24 Jahre Schule/Uni Zeit sein angestrebtes Wissensziel zu erreichen. Nachdem der Arbeitsmarkt bereits 40 Jährige als "zu alt" einstuft kann der "Studierte Mensch dann vielleicht 10 jahre arbeiten," dann Arbeitslosengeld 1, anschließend Alg.2 genannt Hartz IV, und anschließend Rente beantragen. Und das Ganze möglichst umsonst und mit Unterstützung durch BAFÖG. Irgendwann muss meiner Meinung nach mit dem Unsinn endlich "Schluss sein". z.B. mit Anwesenheitspflicht bei der Uni, und wenn einer/e sich dazu entschlossen hat sich für den Endziel Beruf x anzumelden und in dieen Bereich kein Studienplatz frei ist, naja dann geht man halt weil man unbedingt studieren möchte, in den Beruf Y, und Deutschland holt sich dafür z.B. aus Indien Prgrammierer und Mathematiker.
Brachmirzl
2. Neham kommentierte am 08.07.2010 um 14:02:09 Uhr
Kurzsichtigkeit
Boah, da kommt mir grad die Galle hoch, wenn ich sowas lese...
Also zuallererst mal der Hinweis, dass nicht die HAUPTschule mit 6 Jahren beginnt, sondern die GRUNDschule.
Dann als nächstes, meine Geschichte:
Ich habe Realschulabschluss gemacht und bin anschließend aufs Gymnasium gegangen, musste aber abbrechen wegen Schwangerschaft. Nach 3 Monaten habe ich eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und mit Erfolg abgeschlossen, mehrere Jahre Vollzeit gearbeitet und anschließend 3 Jahre lang auf dem Abendgymnasium mein Abitur nachgeholt, wohlgemerkt nebenher weiter vollzeit gearbeitet und mein Kind erzogen, lediglich in der Abi-Vorbereitungszeit auf 75% zurück gestuft. Nun werde ich die folgenden drei Monate wieder voll arbeiten um dann im Oktober mein Studium aufzunehmen. Nebenher werde ich weiter arbeiten müssen.
Das wird alles sowieso schon happig genug, muss/kann man da von mir erwarten, dass ich den vollen Satz von 146€ zur KV bezahle, nur weil ich schon über 30 bin? Ich habe nicht wenig geleistet um mir meinen Traum vom Studium erfüllen zu können, ich werde das ganze in der Regelstudienzeit durchziehen UND es ist ein Erststudium. Ich finde es geradezu eine Frechheit mit so kurzsichtigen Meinungen konfrontiert zu werden.
Und noch eines: Ein Betrieb der etwas auf sich hält, setzt gerade auf die älteren Mitarbeiter, da diese wesentlich mehr Erfahrung mitbringen und ein Gewinn für die Jüngeren darstellen.
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