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BAföG von A bis Z

Realschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.5)

Die Realschule baut auf der Grundschule, der Orientierungsstufe oder der Klasse 6 der Hauptschule auf und umfasst die Klassen 5 bzw. 7 bis 10. Sie führt zu einem mittleren Bildungsabschluss. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Eine BAföG-Förderung ist beim Besuch der Realschule erst ab Klasse 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG





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