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BAföG von A bis Z

Gesamtschule, integrierte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.7)

Die integrierte Gesamtschule ist eine Bildungseinrichtung, die Bildungsangebote der Orientierungsstufe, der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums umfasst. Sie kann ferner Aufgaben der beruflichen Ausbildung erfüllen. Die integrierte Gesamtschule beginnt mit Klasse 5 oder 7 und endet mit Klasse 10. Ihr kann eine Oberstufe mit den Klassen 11 bis 13 angegliedert sein. Sie vermittelt die Abschlüsse nach Tz 2.1.4, 2.1.5 und 2.1.6. Sie kann auch Abschlüsse des beruflichen Schulwesens vermitteln. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Eine Förderung des Besuchs der integrierten Gesamtschule ist erst ab Kl. 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2)





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