BAföG-FAQ
Welches BAföG-Amt ist zuständig?
Geht es um BAföG für ein Studium an einer Hochschule in Deutschland, können mit dem folgenden BAföG-Amt-Finder direkt die Kontaktdaten ermittelt werden. Auch für Auslands-BAföG lässt sich die Antwort leicht geben. Bei Schüler-BAföG muss erst noch ein paar Fragen geklärt werden … Dazu haben wir noch ein paar Tipps, wo ihr euch vor Ort fair zum BAföG beraten lassen könnt.
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Welches BAföG-Amt ist bei Hochschulstudium in Deutschland zuständig?
Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden. Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig. Daher kann man einen BAföG-Antrag erst stellen, wenn man sich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hat, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Auch wenn man weiß, an welcher Hochschule man sich einschreiben wird und es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, der Studienplatz also sicher ist, ist ein Antrag vor Immatrikulation wenig sinnvoll, das Amt wird ihn nicht bearbeiten.
Welches BAföG-Amt ist bei Auslandsaufenthalt innerhalb der Ausbildung zuständig?
Bei einem
Auslandsstudium, aber auch bei einem Auslandsjahr (oder -halbjahr) innerhalb einer schulischen Ausbildung, gibt es hier die Liste der
für Auslands-BAföG zuständigen Ämter.
Welches BAföG-Amt ist für Schüler-BAföG zuständig?
Wer ein Abendgymnasium, Kolleg, eine Höhere Fachschule (im Sinne des BAföG!) oder eine Akademie besucht, für den ist definitiv das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung am Orte der Schule zuständig.
Für alle anderen SchülerInnen gilt normalerweise: Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern.
Seid ihr jedoch AuszubildeneR an einer Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, seid (oder wart) ihr bereits verheiratet (oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden), wohnen die Eltern nicht in Deutschland oder – insbesondere nach Scheidung oder Trennung – an verschiedenen Orten (für die verschiedene BAföG-Ämter zuständig wären) oder leben die Eltern nicht mehr (oder sind sie nicht mehr sorgeberechtigt), so ist das Amt für Ausbildungsförderung an eurem Wohnsitz zuständig.
Faire BAföG-Beratung
Alle unsere Informationen auf dieser Webseite und auch unser
Forum dienen der ersten Information. Insbesondere bei juristischen Fragen kann und soll unsere Webseite nicht eine Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt ersetzen und stellt insofern auch keine Rechtsberatung dar. Normalerweise sollten auch die MitarbeiterInnen im
BAföG-Amt umfassend informieren. Es gibt natürlich Fragen, wo man (vielleicht auch fälschlicherweise) annimmt, dass MitarbeiterInnen des Amtes befangen sein könnten.
Eine unabhängige Beratung bieten die
BAföG/Sozial-Referate der Studierendenvertretungen an. Wunder darf man aber auch nicht erwarten, da die Qualität dieser Referate vom Engagement der beteiligten Studierenden abhängt. Und die ist nun mal schwankend - es gibt sehr tolle BAföG-Referate und auch weniger gute. Da im studentischen Bereich vieles ehrenamtlich und nur für begrenzte Zeit gemacht wird, können die Leute auch nicht alles wissen. Aber fast alle bemühen sich, so viel wie möglich zu helfen. Zwangsläufig richtet sich die Beratung vor allem an Studierende, bei Schüler-BAföG wird es schwierig.
Die nächsten Hochschulen findet Ihr mit unserer
Hochschulsuche, bei einigen größeren Hochschulen ist auch die Webadresse der Studierendenvertretung bei den Daten der Hochschule angegeben, sonst schaut auf den Webseiten der Hochschule nach oder fragt bei der Hochschulverwaltung nach der Studierendenvertretung.
Grundsätzlich sollte man sich lieber zu früh als zu spät beraten lassen, viele Dinge im BAföG hängen von der Einhaltung von Fristen ab und man könnte unnötig Geld verschenken, das eigentlich zusteht. Eine Beratung (egal wo) also nicht unnötig aufschieben, sondern sich rechtzeitig erkunden!
Mehr zum Thema / Weiteres
Noch Fragen?
In unserem
BAföG-Forum wurden schon viele Fragen beantwortet - und wenn man noch eine offene hat, dann her damit!