BAföG
Vermögen verschwiegen: Straftat oder doch "nur" Ordnungswidrigkeit?
Während auf Grund des Datenabgleichs schon munter die Klagewelle durch Deutschland rollt und manche Staatsanwälte scheinbar nur darauf gewartet haben, hohe Strafen zu erreichen, gibt es auf der anderen Seite noch Zweifel, ob überhaupt Strafrecht anzuwenden ist. Eine Klärung dieser Frage lässt sich aber nur erreichen, wenn jemand das Verfahren bis zur höchsten Instanz durchfechtet. In Bayern scheint sich nun jemand gefunden zu haben.Nun gibt es in juristischen Streitfragen oft mehrere "Lager" - eine Klärung, welche Meinung "richtig" ist, ergibt sich oft erst durch ein Musterverfahren, dass bis zur höchsten Instanz durchgefochten wird.
Dabei ist für den Kläger das Risiko nicht gering: Verliert er abschließend, muss er die Kosten für das gesamte Verfahren tragen - zusätzlich zur Strafe. Ist eine Frage von allgemeinem Interesse, findet sich daher meist eine Organisation, die ein Musterverfahren finanziell unterstützt.
In Sachen BAföG-Datenabgleich wird in der Öffentlichkeit bisher jedoch meist der Eindruck vermittelt, dass es sich sowieso nur um betrügerische Studierende handelt. Die konkreten Schicksale werden nicht betrachtet, die summarische Auflistung, wieviel Geld die "bösen Studenten" den Staat gekostet haben, scheint den verfolgenden Behörden Recht zu geben.
In Bayern haben sich Studierende in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bemüht, die Betroffenen zu vernetzen. Von diesem Kreis werden auch die Webseiten www.bafoeg-datenabgleich.de gepflegt.
Zu einer Art "Musterfall" hat sich das Verfahren entwickelt, dass auf bafoeg-datenabgleich.de dokumentiert ist. Dabei wurde bereits die 2. Instanz abgeschlossen - nun könnte die Berufung vor einer höheren Instanz sogar direkt zum BGH führen. Der Angeklagte ist bereit, das Verfahren weiter zu führen und hat mit Prof. Bohnert Kontakt aufgenommen, der ein Gutachten ausarbeiten soll. Im Sinne des Artikels von Prof. Bohnert in der NJW soll erreicht werden, dass Datenabgleichsfälle grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten (OWI) und nicht als Straftaten behandelt werden müssen.
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Damit das Verfahren weitergeht: Spenden erbeten Da von einer Klärung der Situation alle profitieren würden, wäre eine Beteiligung an den Kosten des Verfahrens zu begrüßen. Wer diese Bemühungen unterstützen will, kann sich mit einer Spende auf sein Konto beteiligen. Inzwischen sind fürs erste ausreichend Spenden eingegangen. Ein Dank allen, die sich beteiligt haben! Jürgen ist für Fragen per Email erreichbar: juergen_ulle [ät] web.de (bitte die Adresse per Hand eingeben, damit Jürgen nicht mit Spam überschüttet wird, ist die Mailadresse hier "verfremdet"). Ansonsten kann man sich über den Stand des Verfahrens bei www.bafoeg-datenabgleich.de informieren. |
- Hintergrund
- Infos zum BAföG-Datenabgleich bei uns
- Diskussion um die Anwendung des §58 / Stand des Musterprozesses (bei bafoeg-datenabgleich.de)
- Argumentation für eine strafrechtliche Verfolgung (ja-aktuell.de)
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