Urteil des VG Münster
Auslandsdeutsche können auf BAföG hoffen

Geldgeschenk (zumindest zu 50%): Bald BAföG auch für Auslands-Deutsche in der EU möglich?
Das Gericht führt in seiner Presseerklärung weiter aus: "Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs habe ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Ausbildungsförderungssystems dafür Sorge zu tragen, dass die Modalitäten der Bewilligung dieser Förderung das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, nicht ungerechtfertigt beschränkten. Ein mit dem Erfordernis besonderer Umstände des Einzelfalls in verhältnismäßiger Weise verfolgter legitimer Zweck sei jedoch nicht ersichtlich. Die Beschränkung sei weder durch das Anliegen, die öffentlichen Haushalte nicht über Gebühr zu belasten, noch durch andere Zwecke gerechtfertigt."
Entscheidung noch nicht rechtskräftig und keineswegs zwangsweise bundesweit relevant!
Da es sich um eine Entscheidung in erster Instanz handelt, ist allerdings noch unklar, welche Relevanz sie haben wird. Das unterlegene BAföG-Amt kann gegen die Entscheidung in Berufung gehen, die nächste Instanz anders entscheiden.
Allerdings erscheint die Begründung des Gerichts in diesem Fall so klar, dass durchaus vorstellbar ist, dass das Bundesbildungsministerium selbst allen BAföG-Ämtern die Umsetzung im Sinne dieses Urteiles empfehlen wird und das Gesetz im Herbst entsprechend geändert wird.
Betroffene können also hoffen (und auf das aktuelle Urteil Bezug nehmen), absolute Sicherheit, dass nun überall so entschieden wird, gibt es aber noch nicht. Sobald dies anders sein sollte, werden wir dies hier ergänzen.
Quellen und Hintergründe
- BAföG-Beschränkung für Auslandsdeutsche europarechtswidrig (Pressemitteilung des VG Münster, 28.01.2010) »
- Das Urteil im Volltext »
- Europäischer Gerichtshof entscheidet: BAföG im EU-Ausland ab dem ersten Semester (23.10.2007; das Urteil, auf das sich das VG Münster nun auch im wesentlichen stützt) »
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1. Studi69 kommentierte am 01.02.2010 um 08:16:00 Uhr
KfW
Gilt das dann auch für den Bildungskredit?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.02.2010 um 10:48:46 Uhr
@Studi69
Wie schon im Artikel steht: Genau genommen hat das Urteil noch nicht einmal für das BAföG garantierte Auswirkungen (weil eben nur erste Instanz). Insofern muss man sich noch etwas gedulden, "einfach so" wird man - jedenfalls zunächst - auch weiterhin keinen Bildungskredit geben, wenn man Auslandsdeutscher ist.
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