BAföG - Glossar

Bundesverwaltungsamt (§ 18 Abs. 4 und 5a)

Das Bundesverwaltungsamt ist zuständigfür die Rückforderung des unverzinslichenStaatsdarlehens. Außerdem kann hier derBildungskredit beantragt werden. Das Amthat seinen Sitz in Köln.

Mehr dazu: http://www.bva.bund.de/

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