BAföG - Glossar
Behinderung (und BAföG) (§§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 10 Abs. 3 Nr. 3, 48 Abs. 2)
Eine Behinderung führt zwar nicht zu einem erhöhten BAföG-Bedarf, kann sich aber in andererWeise auf die Förderung auswirken. Sokann sie z. B. dazu führen, dass der Auszubildende länger gefördert wird, wenn sichdie Ausbildung behinderungsbedingt verzögert(zusätzliche Förderung als Vollzuschuss!).Auch kann die Behinderung eingesetzlich anerkannter Grund sein, wieso –als Voraussetzung der Förderung nach Überschreitung der Altersgrenze – die Ausbildungnicht früher begonnen werdenkonnte.
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