Grundlage sind die Änderungen durch das
25. BAföGÄndG vom 23. Dezember 2014, verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2014 (wobei das meiste erst ab WiSe 2016/17 in Kraft trat); Verwaltungsvorschriften inkl. der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2013 vom 29.10.2013, veröffentlicht im
Gemeinsamen Ministerialblatt [GMBl] Nr.55/56 vom 13.11.2013, Seite 1094 ff.).
Letzte Detailänderung vor dem neuen Gesetz war Anfang 2019 der schließlich nicht benötigte Paragraph für den Fall des ungereglten Brexit
BAföG § 67.
Die Verwaltungsvorschriften (VwV) stammen von 2013 und passen daher insbesondere an den Stellen, die das 25. BAföGÄndG und spätere Gesetzesänderungen angefasst haben, möglicherweise nicht mehr oder nur sinngemäß.
Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.
Eine sehr gute
Übersicht über das BAföG-Gesetz und seine Änderungen bietet übrigens
buzer.de. Vor allem die Gegenüberstellungen aller Gesetzesänderungen seit 2006 sind äußerst hilfreich, die dort für alle Bundesgesetze und -vorschriften zu finden sind.