BAföG von A bis Z
allgemeinbildende Schule, weiterführende (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.3)
Nach dem BAföG: die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule. Eine Förderung des Besuchs dieser Schulen ist nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.
Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG
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