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BAföG von A bis Z

Fachoberschule (FOS) (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3, VwV 2.1.6 und § 7 Abs. 2 Nr. 4)

Die Fachoberschule ist eine Schule, die aufbauend auf einem mittleren Bildungsabschluss - allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und zur Fachhochschulreife führt. Der Unterricht in der besonderen 11. Klasse für Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung an den Fachoberschulen in Bayern beschränkt sich auf Vermittlung allgemeiner und fachtheoretischer Kenntnisse. Die 11. Klasse umfasst Unterricht und fachpraktische Ausbildung; der Besuch der 11. Klasse kann durch eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden. Der Unterricht in der 12. Klasse wird in der Regel in Vollzeitform erteilt; wird er in Teilzeitform erteilt, dauert er mindestens zwei Jahre.

Den Auszubildenden an Fachoberschulen sind Auszubildende am einjährigen Berufskolleg in Baden-Württemberg zur Erlangung der Fachhochschulreife gleichgestellt. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Die Fachoberschulklassen 11 und 12 im Land Berlin, deren Besuch den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gelten als Berufsaufbauschule.

Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, können nur unter bestimmten engen Voraussetzungen gefördert werden.

Setzt der Besuch der Fachoberschule eine abgeschlossene Ausbildung voraus und ermöglicht der Schulabschluss den Besuch z. B. einer Hochschule, können beide Ausbildungen gemeinsam als weitere Ausbildung gefördert werden.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG





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