Wieviel Miete wird angerechnet?

Zum Nachweis der Mietkosten sollte dem BAföG-Amt am besten eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung (Vorlage z.B. hier) vorgelegt werden.

Bei Untermiete kann die Bescheinigung vom Hauptmieter ausgefüllt werden. Gibt es bei WGs einen gemeinsamen Vertrag und wurde die Miete WG-intern aufgeteilt, so sollten genauere Angaben gemacht werden, sonst wird vom BAföG-Amt die Gesamtmiete durch die Anzahl der Bewohner der Wohnung geteilt. Das kann zwar manchmal von Vorteil sein (wenn die/der BAföG-EmpfängerIn weniger als die Durchschnittsmiete zahlt), ist aber eigentlich nicht korrekt. Und wenn "das große Zimmer bewohnt wird, ist es ja von Nachteil.

Achtung! Wer mit eigenen Kindern wohnt, bei der/dem wird nicht die Gesamtmiete angerechnet, sondern ebenfalls nur der Anteil, wenn man die Gesamtmiete durch die Anzahl der BewohnerInnen (also BAföG-EmpfängerIn und Kinder!) teilt. Für die Kinder sollte Wohngeld und evt. ergänzende Sozialhilfe beantragt werden. Das BAföG ist für sie NICHT zuständig.