Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den das BAföG bewilligt wird.
Der Beginn ist das Schuljahr/Semester - sofern man nicht schon mit der Ausbildung begonnen hat. Ist letzteres der Fall, beginnt er mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Ein BWZ dauert im Normalfall 12 Monate. Es ist jedoch üblich, dass die Ämter den Bewilligungszeitraum so gestalten, dass er mit dem Semesterende (an einer Hochschule) oder Schuljahr endet. Wer also erst mitten im Semester oder Schuljahr BAföG (erstmalig oder erneut) beantragt, könnte deswegen einen kürzeren Bewilligungszeitraum bekommen. In seltenen Fällen kann es auch einen geringfügig längeren BWZ geben.
Da die Freibeträge bzw. die Anrechnung des Vermögens an den kürzeren / längeren Zeitraum angepasst werden, ist die Angabe der Länge des Bewilligungszeitraumes notwendig. Im Zweifel erstmal mit 12 Monaten rechnen, das ist wie gesagt die normale Dauer.