Plötzlich gibt es nichts mehr
Probleme mit dem Leistungsnachweis beim KfW-Studienkredit
Wer jedoch von Anfang an (oder jedenfalls noch vor dem dann folgenden Wechsel) auf den KfW-Studienkredit setzt und dann nach einigen Semestern feststellt, dass das Studienfach doch nicht das richtige ist, hat ein Problem: Auch hier wird pauschal nach fünf Semestern (gezählt ab dem ersten Semester des ursrpünglich studierten Faches) ein Leistungsnachweis gefordert. Und zwar dann eben für das neue Fach. Es ist aber schwierig bis unmöglich, bei einem Bachelor-Studiengang in weniger als vier Semestern 120 Creditpoints zu erbringen.
Im Forum von Studis Online war zu diesem Thema ein längerer Thread zustande gekommen, auch per Mail wurde Kontakt aufgenommen und ein konkreter Fall geschildert. Grund genug, der Sache genauer nachzugehen.
BAföG und KfW-Studienkredit: Mal ist das eine großzügiger, mal das andere
Die KfW hatte ihren Kredit immer als Ergänzung für diejenigen angepriesen, die kein BAföG mehr bekommen können oder denen das BAföG nicht reicht. Implizit sind so wohl viele davon ausgegangen, dass der Kredit in jedem Fall gesichert ist, solange man grundsätzlich auch BAföG bekommen kann.
Genau das ist aber nicht der Fall: Beim BAföG ist ein Fachrichtungswechsel nach zwei Semestern meist ohne Begründung möglich, selbst nach drei Semestern zumindest mit guter Begründung. Beim KfW-Studienkredit kann man zwar vor Beantragung des Kredites schon mehrere Studienversuche abgebrochen haben (was beim BAföG dazu führt, dass es keines mehr geben würde) und dann für einen neuen Studienversuch problemlos den Kredit bekommen (nur die Altersgrenze sollte man beachten). Sobald man jedoch den KfW-Kredit einmal beantragt hat, muss man den Leistungsnachweis immer nach fünf Semestern (bezogen auf den Beginn des Studienfaches, das man bei Beantragung des Kredits gerade studiert) erbringen.
Einerseits ist das zwar großzügiger als beim BAföG: Wer beim BAföG den Leistungsnachweis auch nur ein Semester verspätet erbringt, muss gute Gründe dafür haben. Andererseits aber hart: Im Gegensatz zum BAföG gibt es nichts, was einen längeren Aufschub begründen könnte. Auch wer durch Krankheit oder andere Dinge am ausreichend schnellen Studienfortschritt gehindert wird, kann beim KfW-Studienkredit herausfallen. Einzige Alternative: Ein Urlaubssemester nehmen. Was aber bedeutet, auf KfW-Studienkredit (und BAföG) zu verzichten. Und was in der Regel bedeutet, dass in diesem Semester keine Prüfungen geschrieben oder sonstige Leistungen erbracht werden können (jedenfalls an den meisten Hochschulen). Man könnte das Semester nur zum Lernen nutzen und sich in Vorlesungen setzen (dort wird in der Regel ja nicht kontrolliert, ob jemand im Urlaubssemester ist oder nicht).
Nachfrage bei KfW und Bundesbildungsministeriums
Gerade wegen dieses Widerspruchs, dass beliebig viele Studienversuche vor Kreditbeginn die KfW gar nicht stören, ein normaler Fachrichtungswechsel (verglichen mit den BAföG-Regelungen) aber schon zur Einstellung des Kredites führen kann, wollte Studis Online daher von KfW und Bundesbildungsministerium wissen, ob nicht vielleicht eine Änderung des Vergabebedingungen angebracht sei. Will sagen, ob ein Fachrichtungswechsel nicht einen gewissen Aufschub für den Leistungsnachweis auslösen sollte. Insbesondere ergibt sich durch den Abbruch des Auszahlung auch eine Rückzahlungsverpflichtung, die noch während des Studiums (so es denn trotz ausbleibendem Kredit fortgesetzt würde) einsetzt.
Dabei ist es ja grundsätzlich zu begrüßen, dass die KfW frühere Misserfolge beim Studium nicht berücksichtigt und somit auch Menschen, die grundsätzlich kein BAföG mehr bekommen können, eine Studienfinanzierung ermöglicht. Das aber auf der anderen Seite bei einem Fachrichtungswechsel härtere Kriterien als beim BAföG angelegt werden, scheint wenig sinnvoll. Nebenbei kritisierten wir auch noch, dass die "Härte" bei einem Fachrichtungswechsel aus unser Sicht nicht ausreichend kommuniziert würde.
Übrigens hatten auch von der Regelung Betroffene bei KfW und BMBF angefragt, bekamen jedoch keine Antwort (oder jedenfalls nicht so schnell wie Studis Online).
KfW sieht keinen Handlungsbedarf
Die KfW antwortete auf unsere Anfrage, der Kredit sei bewusst so konzipiert worden. "Wir sind bestrebt, mit dem KfW-Studienkredit das zügige Studium zu fördern und insbesondere daran mitzuwirken, dass deutsche Studierende im internationalen Vergleich angesichts Ihrer Studiendauer mithalten können. er Leistungsnachweis kann bei einem Studienfachwechsel nach dem ersten Semester noch erreicht werden, da bewußt ein gegenüber dem BAföG (i. d. R. Leistungsnachweis zum Beginn des fünften Fachsemesters) um ein Semester späterer Zeitpunkt gewählt wurde. Verzögerungen infolge von Kindererziehung lassen sich ggf. durch Urlaubssemester, die nicht in die Zählung der Fördersemester eingehen (in denen aber auch keine Darlehensauszahlung erfolgt), abfedern."
Fragwürdig ist allerdings an dieser Stelle, warum frühere Semester in anderen Studiengänge die KfW gar nicht interessieren (wenn sie denn so an einem zügigen Studium interessiert ist), ein Fachrichtungwechsel nach durchaus vernünftiger Zeit aber so hart bestraft wird. Die KfW nennt das "Fokussierung [...] auf ein Studienfach".
Etwas Verständnis beim BMBF
Das BMBF lies sich etwas länger Zeit mit einer Antwort und äußerte etwas mehr Verständnis für die Problematik. Als Grund für die pauschale Festlegung des Zeitpunkts des Leistungsnachweises wird noch angeführt, es werde dadurch Bearbeitungsaufwand gespart. Wäre dieser durch aufwändigere Prüfungen höher, würde sich das auch bei der Zinsbelastung für die Studierenden niederschlagen. "Es gibt insoweit einen strukturell wohl unvermeidlichen Zielkonflikt", sagt das BMBF dazu.
Zum Einwand, dass es unverhältnismäßig erscheint, Studienabbrüche vor Kreditbeantragung außer acht zu lassen, einen Fachrichtungswechsel nach nur zwei Semestern mit Kredit aber faktisch mit Streichung des Kredits zu bestrafen, äußert sich das BMBF, dies lasse sich "in der Tat nicht ganz ohne Wertungswiderspruch begünden".
Letztlich ist die KfW für die Vergabekonditionen verantwortlich. Das BMBF spricht zwar gelegentlich mit der KfW (und hat ja im letzten Semester auf die Zinshöhe Einfluss genommen) und hat in Person von Bildungsministerin Schavan den Kredit immer begrüßt. Trotzdem ist es die KfW, die am Ende entscheiden muss.
Die Zuständige des BMBF jedenfalls schreibt: "Die Frage, ob wenn Fälle von Fachrichtungswechslern, wie der von ihnen geschilderte, häufiger auftreten, möglicherweise eine Anpassung der Vergabekonditionen sinnvoll erscheinen könnte, werde ich daher bei passender Gelegenheit in die Gespräche zwischen dem BMBF und der KfW zu möglichen weitergehenden Optimierungen bei Studienkredit einbringen."
Letztlich also eine sehr vage Ankündigung, sich darum zu kümmern. Aber vielleicht ja doch ein erster Schritt in Richtung einer Änderung.
Änderung – wenn überhaupt – nicht schnell zu erwarten
Beim Bildungskredit wurde seit Jahren kritisiert, dass dieser für Studierende von Bachelor-Studiengängen kaum etwas bringt, da er erst ab dem 5. Fachsemester zugänglich war und somit nur noch die Hälfte der beim Bildungskredit sonst möglichen 24 Monate Förderung genutzt werden kann.
Erst seit diesem Monat (4/2009) wurde dies geändert. Sollte es beim KfW-Studienkredit genau so lange dauern, ist mit einer Änderung nicht vor 2013 zu rechnen... Allerdings ist für den KfW-Studienkredit die KfW allein verantwortlich, das BMBF kann nur Vorschläge unterbreiten. Beim Bildungskredit ist es das BMBF selbst, dass die Vergaberichtlinien aufstellt, die KfW ist nur für die Abwicklung zuständig.
Ohne mehr "Beschwerden" von Betroffenen und anderen Interessierten dürfte sich also kaum etwas tun. Z.B. über die Nachrichten-Formulare von KfW-Privatkundenbank oder Bundesbildungsministerium. Oder natürlich - noch besser - per Briefpost.
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1. Pixelrausch2 kommentierte am 20.04.2009 um 18:49:15 Uhr
Das musste mal gesagt werden!
Gut dass das Thema mit dem KFW endlich mal auf den Tisch kommt. Eigentlich ist es ein Skandal!
2. Reingefallen kommentierte am 10.02.2010 um 21:48:41 Uhr
Leistungnachweis: weitere Probleme
An meiner Uni kann man Kurse aus dem Hauptstudium belegen, bevor alle Kurse aus dem Grundstudium abgeschlossen sind. Das Vordiplom erhaelt man dann zwar erst, wenn alle Kurse aus dem Grundstudium abgeschlossen sind; dazu haben wir aber bis zur Anmeldung der Diplomprüfung Zeit. Diesen Weg waehlen viele Studenten, um eine bessere Arbeitsauslastung ueber die Zeit zu erreichen; so auch ich. Leider hatte ich uebersehen, dass die KfW beim 4-jährigen Diplomstudiengang als Leistungsnachweis das Vordiplom fordert, statt wie sonst den Nachweis der Regelstudienleistung. Trotz guter Studienleistungen (Anzahl ECTS-Creditpoints, Noten) wurde mir daher im 6ten Semester das KfW-Darlehen eingestellt und vor Abschluß des 8 Semesters soll ich mit den Rückzahlungen beginnen. KfW blieb da ganz formal. Sicher, meine Schuld dass ich das KfW-Kleingedruckte nicht sorgfältig geprüft hatte. Aber die Banken sind da flexibler und auch sonst ist die ganze Abwicklung dort um ein Vielfaches einfacher (ich habe auch einen Bankkredit zu vergleichbaren Konditionen). KfW hat nur Nachteile.
3. ds83 kommentierte am 17.06.2010 um 06:57:53 Uhr
Es hat sich was getan
Die Informationen, die man in Fachartikeln und Foren findet, sind idR veraltet. Die KFW hat die Anzahl der im Leistungsnachweis zu erbringenden Punkte auf 90CP zurückgeschraubt; man hat wohl aus der Erfahrung gelernt. Wenn man eine Krankheit wie ein psychisches Problem nachweisen kann, ist es auch möglich, dieses Leistungsnachweis aufzuschieben!
Die KFW ist also längst nicht mehr so böse, wie man sie darstellt.
4. Pags kommentierte am 28.06.2010 um 23:51:04 Uhr
re: es hat sich was getan
Hallo ds83,
kannst du bitte eine Quelle angeben, woher du die Informationen hast, bzw an wen man sich wenden muss?
Ich habe nämlich genau dieses Problem: 110 CP und Leistungsnachweis vor der Tür. Die 90CP Regelung würde mich per Definition ans rettende Ufer bringen.
5. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.06.2010 um 10:40:37 Uhr
@Pags
Ich habe gerade auch mit der Info-Hotline der KfW zum Studienkredit gesprochen. Demnach ist es seit diesem Semester tatsächlich so, dass bei mind. 90 CP die KfW normalerweise eine Auge zudrückt. "Good-Will" also, auf den man aber recht sicher bauen kann. Trotzdem sollte man weiterhin immer 120 CP anstreben, kann aber hoffen, dass man mit etwas weniger aber doch weiter den Kredit bekommt.
6. Pags kommentierte am 30.06.2010 um 09:03:54 Uhr
@Oli
Danke für die Info, das heißt, daß meine Chancen enorm gestiegen sind *G*
Vielen Dank für die Info
7. MavChris kommentierte am 14.07.2010 um 10:56:08 Uhr
Die neue Regelung
Da ich auch Betroffener bin im Zusammenhang mit dem Leistungsnachweis, habe ich mich auch schlau gemacht. Ein Anruf beim Infocenter der KfW war zunächst schwierig (irgendwie keiner da), aber nach 10 maligen Versuch klappt es dennoch.
Folgende Info aus dem Gespräch:
Bei einem 7semestrigen Studium werden jetzt 90 CPs verlangt (vorher 120). Die Infos selbst auf der KfW Seite sind somit veraltet. Ob das nun "Good Will" ist, vermag ich nicht zusagen. Klang eher so das dies bereits fix ist. Dennoch gebe auch ich den Rat, zumindest nahe genug an die 120 CPs zukommen (falls dies doch eine Ermessenentscheidung ist - sieht zumindest besser aus).
Gruß
8. Besserwisser3000 kommentierte am 08.05.2013 um 11:50:04 Uhr
Stimmt so nicht
Natürlich gibt es eine Fristverlängerung beim KFW Kredit. Man braucht natürlich einen triftigen Grund. Bei mir wars zum einen der Wechsel der Prüfungsordnung zum anderen konnte man in meinem Studiengang aufgrund der Korrekturfristen der Dozenten den Nachweiß nicht fristgerecht einreichen. Muss man sich halt von der Hochschule alles bescheinigen lassen.
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