Es kommt was - aber nicht viel
BAföG-Novelle 2007
Der FOCUS meldete heute vorab, dass es "mehr Geld für Bafög-Empfänger mit Kindern" geben solle. Auf Nachfrage bei der Pressestelle des BMBF wurde dies bestätigt. Auch sollen BAföG-EmpfängerInnen mehr hinzuverdienen dürfen. Die wirklich großen Dinge (z.B. Erhöhung der Bedarfssätze) sind allerdings noch offen - es steht zu befürchten, dass sich da leider nichts tun wird. Jedenfalls nicht zum Wintersemester 2007/2008, zu dem die Novelle greifen soll.Dass Kinder gefördert werden sollen, dass ist in der Politik ja allgemein das große Thema. Und offenbar konnte sich die Koalition auch über den Weg, wie das beim BAföG geschehen soll, einigen. So ist vorgesehen, dass BAföG-EmpfängerInnen mit Kind 113 Euro monatlichen Zuschlag erhalten sollen.
Wer jetzt allerdings denkt, es würde einfach zusätzlich Geld ausgeschüttet, der täuscht sich. Nach einer Übergangszeit soll nämlich der bisherige Teilerlass der Darlehensschuld für ehemalige BAföG-EmpfängerInnen mit Kindern entfallen. D.h. wer nach dem Studium wenig arbeitet und Kinder erzieht, soll in Zukunft die Schuld nicht erlassen, sondern höchstens gestundet bekommen - wie das für alle möglich ist, die wenig verdienen.
Die Aussage "mehr BAföG" ist so gesehen zwar nicht falsch - aber letztlich wird es kaum mehr Geld kosten, weil ja an anderer Stelle gespart wird. "Lohnend" (wenn man in solchen Kategorien denken will) ist in Zukunft also eher, Kinder gleich während des Studiums zu erziehen, denn später gibt es nicht mehr Vergünstigungen bei der Rückzahlung während Kindererziehung.
Mehr Arbeiten ohne BAföG-Abzug
Die zweite offenbar schon weitgehend zwischen den Koalitionsparteien abgestimmte Änderung betrifft die Erhöhung des Freibetrages bezüglich eigenen Verdienst des BAföG-Empfängers. Er soll so angehoben werden, dass (zusammen mit Sozial- und Werbungskostenpauschale) Studierende 400 Euro monatlich verdienen können (sofern sie abhängig beschäftigt und nicht selbständig sind), ohne dass es zu Abzügen beim BAföG kommt.
Diese Regelung kostet gar nicht so viel Geld, wie es scheinen mag. Eigentlich sorgt sie eher dafür, den Druck zu mindern, das BAföG an sich substantiell zu verbessern. Nach dem Motto: Ihr könnt ja mehr dazu verdienen.
Höhere Bedarfssätze ungewiss
Richtig teuer - aber auch richtig nötig - wäre die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze. Sie sind seit 2002 nicht mehr erhöht worden. Zwar scheinen Teile der Koalition durchaus eine Erhöhung anzustreben. Aber es sieht nicht unbedingt danach aus, dass sie sich schon 2007 durchsetzen. Was bedeuten würde, dass unsere schon vor einigen Monaten geäußerte Befürchtung Sechs Jahre kein BAföG-Anpassung? leider wahr werden würde. Außer es gibt starken Druck von Seiten der Studierenden und natürlich aus den Parteien selbst. Ein Versuch, erneut darauf hinzuweisen, dass das BAföG dringend und substantiell verbessert werden muss, ist die gerade im Start begriffene Kampagne BAföG rauf!
Auslandsstudium von Anfang an förderungsfähig - aber keine Zuschläge mehr?
Ein weiterer Punkt auf der Liste der wünschenswerten Verbesserungen scheint in der Koalition umstritten zu sein. Jedenfalls konnte die Pressestelle heute früh dazu noch nichts konkretes sagen. So ist es nach wie vor nicht möglich (bis auf wenige spezielle Ausnahmen), sein gesamtes Studium im Ausland zu verbringen und BAföG zu bekommen. Immer muss erst ein Jahr in Deutschland eingelegt werden (andernfalls verliert man sogar den BAföG-Anspruch!).
Inzwischen meldet das Handelsblatt Details zu möglichen Änderungen beim Auslands-BAföG. Demnach könnte das "Pflichtjahr" im Inland entfallen. Dafür würden aber auch die Auslandszuschläge wegfallen (wie seit einigen Jahren schon innerhalb der EU) - die das Auslands-BAföG teilweise erst attraktiv gemacht haben.
Und inzwischen ist bekannt, dass es sogar eine sehr einschneidende Verschlechterung geben könnte: Die bisherigen Zuschüsse für Studiengebühren sollen in verzinste Darlehen umgewandelt werden.
Kein großer Wurf insgesamt - praktisch jede Verbesserung wird mit Verschlechterungen erkauft. In Bezug auf die Auslandsförderung sogar mit großen Verschlechterungen.
19. BAföG-Bericht enthüllt
Inzwischen kann man den 19. BAföG-Bericht auch direkt beim BMBF online einsehen. Studis Online hatte schon vorab eine Fassung, die dem Endzustand entsprach und konnte daher frühzeitig berichten. Einige Details im Bericht deuten darauf hin, dass eine Erhöhung des BAföG vom BMBF nicht für sonderlich dringend gehalten wird – obwohl dem keineswegs so ist, wie gezeigt werden kann.
Schularten, Schulgattungen bzw. Art der Ausbildungsstätte
Das gesetzliche Anrecht auf BAföG sowie die Höhe des BAföG-Bedarfs unterscheiden sich für die verschiedenen Arten von Ausbildungsstätten, auch Schularten oder Schulgattungen genannt. Deshalb muss insbesondere bei der Berechnung des möglichen BAföG auch die richtige Schulart bekannt sein. In diesem Artikel erklären wir Euch, wie Ihr herausfindet, unter welche Schulgattung Eure Schule fällt.
Papiertiger Zivilklausel
Ist die "Zivilklausel" der Universität Bremen nur Etikettenschwindel? Möglicherweise hat die Hochschule gleich mehrfach gegen die Selbstverpflichtung verstoßen, nicht für militärische Zwecke zu forschen. Das Rektorat will prüfen lassen, ob in der Vergangenheit über Umwege an einem Projekt für das deutsche Verteidigungsministerium gearbeitet wurde. Für Studierendenvertreter liegt die Sache auf der Hand, für sie ist es an der Zeit für eine gesetzliche Regelung.
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![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)

