22.10.2004

BAföG
Bundestag verabschiedet 21. BAföG-Novelle

Im Mai hatte das Bundeskabinett den Entwurf der Novelle verabschiedet. Das Ministerium betonte in einer Presseerklärung die Verwaltungsvereinfachungen, die es dadurch geben soll. Vom Datenabgleich war keine Rede - obwohl die meisten Änderungen darauf zurückgingen. Bei der Verabschiedung im Bundestag gestern und der Berichterstattung in den Medien war dagegen fast nur noch vom Datenabgleich die Rede.

In Zukunft ist damit ganz klar geregelt, dass die BAföG-Ämter vollautomatisiert Daten mit dem Bundesamt für Finanzen abgleichen können. Das war bisher nicht ausdrücklich geregelt. Weitere automatisierte Datenabgleiche mit anderen Stellen, wie im ursprünglihen Entwurf vorgesehen, wurden jedoch nicht ins Gesetz aufgenommen.

Wer nun aber glaubt, beispielsweise bei eigenem Einkommen tricksen zu können, der sei gewarnt. Zwar wird es offenbar keinen automatisierten Datenabgleich geben. In Einzelfällen kann man aber trotzdem nichts gegen Kontrollen sagen und es ist mit ihnen zu rechnen. Nur das Risiko ist nicht ganz so hoch ...

Dass der Vermögensfreibetrag durchaus zu niedrig ist, davon sagte offenbar keinE AbgeordneteR ein Wort. Die Grünen-Politikerin Grietje Bettin sprach stattdessen von "unsoldidarischem Verhalten", das "schmerzhaft geahndet" werden müsse. Auch RednerInnen der anderen Fraktionen verglichen Bafög-Schwindel mit Steuerhinterziehung oder dem Erschleichen von Sozialhilfe. In Zeiten von Hartz IV gibt es eben keine Gnade und kein Eingehen auf Detailprobleme. Ganz davon abgesehen, dass bei Steuerhinterziehung in diesem Jahr auch ganz anders geredet wurde - denn noch läuft eine Steueramnestie in der Hoffnung, dass Gelder aus dem Ausland zurück kommen. Es wird also durchaus mit zweierlei Maß gemessen.

Mehr zu den Regelungen findet man in einem älteren Artikel von uns - im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hat sich an den Details so gut wie nichts geändert.

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft

In anderen Medien wird das verschwiegen, daher der Korrektheit hier noch der Hinweis, das formal gesehen das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen ist. Damit die BAföG-Änderung in Kraft treten kann, muss in den nächsten Wochen noch der Bundesrat zustimmen. Dabei ist allerdings nicht mehr mit Schwierigkeiten zu rechnen, so dass das Gesetz wahrscheinlich noch dieses Jahr in Kraft treten kann. Für die Regelung zur Anrechnung von Aktien u.ä. wurde im Gesetz festgelegt, dass sie erst zum 01.04.2005 greifen sollen.





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