BAföG
Kabinett beschließt Entwurf des 21.BAföG-Änderungsgesetzes - Schweigen zum Datenabgleich
In der BMBF Pressemitteilung zum Änderungsgesetz wird das Änderungsgesetz als Beitrag zur "Entbürokkratisierung des BAföG" gefeiert. Dies ist aber nur ein Teil - der sicher zu unterstützen ist. Auf der anderen Seite - was in der Pressemitteilung verschwiegen wird - ist das Gesetz vor allem daraus motiviert, den Vermögens-Datenabgleich juristisch wasserfest zu machen. Die Abschaffung der Förderausschüsse sperrt Studierende aus und mehr Geld gibt es auch nicht.Auch die Verbesserungen bei den Rückzahlungsmöglichkeiten des Darlehensanteils sind positiv, dass auch Aktien immer mit dem Wert am Tag der Antragstellung gewertet werden und die Anpassungen an andere (z.B. ausländerrechtliche) Regelungen dienen sicher der Klarheit.
Sofern alles seinen geregelten Gang geht, wird das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet, die meisten Regelungen (so z.B. auch mit der Bewertung von Aktien) würden aber erst ab 4/2005 gelten. Als nächstes muss sich der Bundesrat damit befassen. Ihm liegt der Entwurf als Drucksache 434/04 seit 28.05.2004 vor. Erst danach würde dann auch der Bundesrat befasst werden.
Datenabgleich und seine Folgen lieber verschweigen
Die Regelungen zum Datenabgleich sind zwar nur eine Klarstellung und insofern zu begrüßen, kritikwürdig ist aber der Umgang des Ministeriums damit. Sie werden verschwiegen, wie überhaupt von Seiten des Ministeriums zum Datenabgleich kaum Stellung genommen wurde.
Dabei wurden - wie gerade vor einigen Tagen in der Presse zu lesen war - darüber bisher 160 Millionen BAföG zurückgefordert. Der studentische Dachverband fzs wie auch das Deutsche Studentenwerk hatten sich zwar zu Beginn des Datenabgleichs durchaus kritisch geäußert und höhere Freibeträge gefordert, passiert ist in der Richtung aber nichts (auch im aktuellen Änderungsgesetz). Denn bei allem Geschrei, das sei "Sozialbetrug" und BAföG nur für "wirklich Bedürftige" da, muss man auch sagen, dass die Freibeträge nicht gerade hoch sind.
Mir sind persönlich Fälle bekannt, bei denen die Lebensgeschichte verständlich macht, warum z.B. 15000 Euro Vermögen nicht angegeben wurden. Wer Waisenkind ist und/oder keine Eltern im Hintergrund hat, die doch mal finanziell unter die Arme greifen können, für den sind 5200 Euro nicht viel. Wer vor allem erst mal gearbeitet, dabei einiges gespart hat und sich dann erst für ein Studium entscheidet, für den scheint es auch wirklich ungerecht, dass er/sie das vielleicht hart erarbeitete Geld für das Studium aufwenden soll. Insbesondere ist es schon auch merkwürdig, dass man ja Geld verprassen darf und dann auch BAföG bekommt, nur wenn man es spart (also sich vielleicht jahrelang zurückgehalten hat), dann wird man dafür in gewisser Weise noch bestraft.
Abschaffung der Förderausschüsse
Aus Sicht von im BAföG-Bereich engagierter Studierender negativ ist auch die Abschaffung der Förderausschüsse. Diese Abschaffung wird vom Gesetzgeber als "Entbürokratisierung" bezeichnet. Sicher hat die - wenn ein solcher Ausschuss vorhanden war - notwendige Einschaltung solcher Ausschüsse manche Prozesse verlangsamt. In der Förderausschüssen sind auch Studierende vertreten (i.a. wurde von den Studierendenvertretungen ein Mitglied des BAföG/Sozialreferats berufen). Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, was durchaus sinnvoll sein kann.
- Entwurf zum 21. BAföG-Änderungsgesetz (PDF-Datei, BMBF.de)
- BAföG-Änderungsgesetz dank Datenabgleich ... (09.04.2004, ausführlich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs)
- Infos zum bisherigen Datenabgleich
- Bekanntgewordene Urteile und Strafhöhen beim Datenabgleich
- Aktuelles BAföG-Gesetz
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