03.06.2010
Ergänzung zum Schüler-BAföG
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz beschlossen
Auch bei der Anhörung des Gesetzentwurfes im Landtag gab es viel Kritik, selbst von Schüler-VertreterInnen und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW). Die GEW äußerte beispielsweise, dass die Entscheidung für den zukünftigen Bildungsweg viel früher, nämlich bereits in der sechsten Klasse (in Brandenburg gibt es eine sechsjährige Grundschule) fallen würden. Daher sollten lieber die Grundschulen besser ausgestattet werden.

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Immerhin 100 Euro im Monat kann es für SchülerInnen von gymnasialen Oberstufen und Schulen mit Ziel Fachhochschulreife geben - sofern der ständige Wohnsitz der SchülerInnen Brandenburg ist
Man wird die Evaluation abwarten müssen, die von SPD und DIE LINKE parallel zum eigentlichen Ausbildungsförderungsgesetz per Entschließungsantrag der Regierung nahegelegt wurde.
Wer bekommt überhaupt etwas und wieviel?
Das Gesetz ist zwar recht kurz, in der Ausführung aber trotzdem kompliziert, weil es auf das "normale" BAföG Bezug nehmen muss. Grundsätzlich wird geprüft werden, ob nicht doch "normales" BAföG möglich wäre. Denn das Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz kommt erst dann zum Zuge, wenn dies eben nicht der Fall ist.
100 Euro/Monat bekommt in jedem Fall ...
... wer mind. eine der folgenden Sozialleistungen erhält (und die im Fließtext genannten weiteren Bedingungen erfüllt):
Das Gesetz gilt für alle SchülerInnen, die ab August 2010 neu in die gymnasiale Oberstufe eintreten oder neu einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform beginnen.... wer mind. eine der folgenden Sozialleistungen erhält (und die im Fließtext genannten weiteren Bedingungen erfüllt):
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz
- Leistungen gemäß § 2* oder § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Arbeitslosengeld II* oder Sozialgeld* nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitte 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Hilfen zum Lebensunterhalt* nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Für all diejenigen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten (siehe Kasten) ist es dann einfach: Sie sollen pauschal 100 Euro im Monat erhalten. Das Gesetz sagt aber auch, dass alle, die von der Rechnung her BAföG bekommen könnten und es nur deswegen nicht erhalten, weil vom Elternhaus eine entsprechende Schule erreichbar ist und sie weder verheiratet sind noch ein Kind haben (vgl. § 2 Absatz 1a BAföG), ebenfalls gefördert werden sollen. Bei all diesen muss also laut BAföG-Gesetz berechnet werden. Wer demnach rechnerisch mehr als 50 Euro BAföG erhalten würde, bekommt von Brandenburg 100 Euro im Monat; alle anderen, die rechnerisch mind. ein Cent BAföG bekommen könnten, erhalten 50 Euro im Monat.
Erste Auszahlungen dürften sich verzögern
Die Auszahlung der Förderung wird offenbar zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 noch nicht klappen. Offenbar gibt es bei der verwaltungstechnischen Umsetzung Probleme und die notwendige Software steht nicht bereit.
Trotzdem sollte jedeR, der davon ausgehen kann, Förderung zu erhalten, seinen Antrag mit Beginn des Schuljahres einreichen, damit man keine Ansprüche verliert.
Unklare Zukunft in einigen Konstellationen
Auf Grund von Änderungen, die im Sozialgesetzbuch wahrscheinlich kommen werden, würde die brandenburgische Förderung auf einige Leistungen angerechnet. Daher werden die im Kasten oben mit * gekennzeichneten Leistungsbezieher (auch wenn sie bei anderen Personen berücksichtigt wurden, die solche Leistungen beziehen) nur bis 31.12.2010 eine Förderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bekommen können. Es gibt zwar den erklärten Willen der Fraktionen von SPD und LINKE, hier etwas zu tun, um auch weiter eine Förderung zu ermöglichen – es ist aber noch unklar, ob das klappen wird.
Materialien und Hintergründe
- Informationsblatt des Landes Brandenburg zum Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz »
- Gesetzestext im Wortlaut (urspüngliche Vorlage mit den Änderungen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport) »
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