BAföG - Glossar

allgemeinbildende Schule, weiterführende (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.3)

Nach dem BAföG: die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule. Eine Förderung des Besuchs dieser Schulen ist nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2)

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