BAföG - Glossar

Zwischenprüfung (ZP) (§ 48)

In vielen Studiengängen der offizielle Abschluss des Grundstudiums. In Diplom-Studiengängen ist stattdessen das sog. Vordiplom vorgesehen. Die Zwischenprüfung kann eine gesonderte Prüfung am Ende des z. B. 4. Semesters sein. Sie kann aber auch studienbegleitend während der ersten Semester abgelegt werden, indem eine bestimmte Anzahl von Leistungen erbracht wird..

Bezogen auf das BAföG: Wer eine höhere Fachschule, eine Akademie oder eine Hochschule besucht, kann ab dem 5. Fachsemester nur noch dann gefördert werden, wenn er/sie eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden. In vielen Studiengängen sind diese Leistungen mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen. Bei Vorliegen bestimmter Gründe ist nach dem Gesetz eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises gerechtfertigt(z. B. Krankheit, Kindeserziehung).

Mehr dazu: Bezogen auf das BAföG im Artikel Nachweis von Studienleistungen - Leistungsnachweis

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