BAföG - Glossar

Wichtiger Grund (§ 7 Abs. 3)

Aus wichtigem Grund kann die Fachrichtunggewechselt und eine andere Ausbildung gefördert werden. Wichtige Gründe sind insbesondere der Neigungswandel und mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für einen Studiengang oder die anschließende Berufsausübung.

Wichtig: Ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund ist bei Auszubildenden an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters möglich bzw. nur dann, wenn durch den Wechsel höchstens drei Fachsemester »verloren gehen«. Der Wechsel hat insofern negative finanzielle Auswirkungen, als die im altenStudiengang verbrauchten Semester auf den neuen Studiengang angerechnet und nur noch mit verzinslichem Bankdarlehen gefördert werden.

Mehr dazu: Artikel Förderung nach Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch

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