BAföG - Glossar
Vorschuss beim BAföG (§ 51 Abs. 2)
Unter bestimmten Voraussetzungen muss das BAföG-Amt einen Vorschuss gewähren. Allerdings gilt dies nur bei einem Erstantrag und erst nach einer Frist von einigen Wochen nach Antragstellung. Bis dahin könnt Ihr u.U. über einen Härtefallantrag ALG II in Form eines Darlehens erhalten.Bei Folgeanträgen sollte man darauf achten, diese rechtzeitig (zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraumes) zu stellen.
Mehr dazu: Artikel Vorschuss beim BAföG
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