BAföG - Glossar

Unterhaltspflicht der Eltern (BGB §§ 1601 ff., 1610)

Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Zur Unterhaltspflicht gehört auch die Finanzierung einer Ausbildung. Die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern besteht in aller Regel nur, solange sich das Kind in Ausbildung befindet. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, um ein Studium zu finanzieren, so kann staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) beantragt werden.

Mehr dazu: Artikel Der Unterhaltanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern

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