BAföG - Glossar

Realschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, VwV 2.1.5)

"Die Realschule baut auf der Grundschule, der Orientierungsstufe oder der Klasse 6 der Hauptschule auf und umfasst die Klassen 5 bzw. 7 bis 10. Sie führt zu einem mittleren Bildungsabschluss." (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Eine BAföG-Förderung ist beim Besuch der Realschule erst ab Kl. 10 und dann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG (Seite 2)

« Zurück

» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar



Diese Seite verlinken »

 
 

Logo von Studis Online  Studieren leicht gemacht