BAföG - Glossar

Mietkostenzuschlag (§§ 12 Abs. 3, 13)

Wer während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnt, konnte bis 30.9.2010 einen Mietkostenzuschlag zusätzlich zu seinem sonstigen Bedarf erhalten. Die Höhe war von der Höhe der Miete abhängig. Seit dem 1.10.2010 wird der Zuschlag zu den Wohnkosten ausschließlich als Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt folglich keine Rolle mehr.

Mehr dazu: Artikel Bedarfsermittlung

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