BAföG - Glossar

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.

(zitiert von der u.g. Webseite)

Mehr dazu: http://www.meister-bafoeg.info

« Zurück

» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar



Diese Seite verlinken »

 
 
   
Lesetipp
Lesetipp
Buchtipp [Werbung]
Clever studieren - mit der richtigen Finanzierung
Clever studieren - mit der richtigen Finanzierung weiter »
BAföG 2008
BAföG 2008 weiter »

Logo von Studis Online  Die schlauen Seiten rund ums Studium