BAföG - Glossar
Kind(er) des BAföG-Empfängers (§ 25 Abs. 5, VwV 25.5.1)
Kinder des Auszubildenden im Sinne desGesetzes sind immer die leiblichen und dieadoptierten Kinder.Beim Teilerlass bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommensowie bei der Gewährung von Freibeträgenauf das Einkommen der Eltern und des Ehegattendes Auszubildenden umfasst der Begriff des Kindes außerdem bestimmte Pflegekinder, in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten und in den Haushalt aufgenommene Enkel.
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