BAföG - Glossar

Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (KV+PV-Zuschlag) (§ 13a)

Wer als Auszubildender selbst beitragspflichtigkrankenversichert ist (also nichtüber die Familienversicherung der Eltern)erhält zusätzlich zu seinem sonstigen Bedarf auch einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag.

Mehr dazu: Artikel Bedarfsermittlung

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