BAföG - Glossar

Kontoevidenzzentrale (KEZ)

Seit dem 1. April 2003 sind nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) alle Kreditinstitute in Deutschland (also alle Banken, die in Deutschland Filialen unterhalten) verpflichtet, die Stammdaten ihrer Kunden und Depots elektronisch zu speichern. Diese täglich aktualisierten Daten wiederum werden an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) übermittelt. Darüber können vermutlich seit 01.04.2005 auch die BAföG-Ämter - allerdings nur auf spezielle Anfrage hin - zugreifen.

Mehr dazu: Artikel Vermögenskontrolle durch Datenabgleich

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