BAföG - Glossar
Kinderbetreuungszuschlag (KBZ) (§ 14b)
Seit Dezember 2007 gibt es beim BAföG für alle Studierenden mit Kindern unter 10 Jahren, die im eigenen Haushalt betreut werden, einen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für alle weiteren Kinder. Der Zuschlag muss gesondert beantragt werden.Mehr dazu: Artikel Kinderbetreuungszuschlag
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